Lehrkraft vor einer Klasse im Unterricht

Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst: Lehramt an Hauptschulen und Realschulen

Im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen ist ein Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in bestimmten Bedarfsfächern möglich.

Mindestvoraussetzung für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen ist einuniversitärer Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder ein akkreditierter Masterabschluss, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde.

Aus diesem Abschluss kann eines der Bedarfsfächer abgeleitet und anerkannt werden.

Zusätzlich kann aus den Studien- und Prüfungsleistungen, nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen in Hessen, ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden.  Diese Voraussetzung entfällt im Rahmen des Ein-Fach-Vorbereitungsdienstes.

Bedarfsfächer

Die Bedarfsfächer im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen im Hinblick auf die Einstellung 1. Mai 2025 sind:

Bedarfsfächer (Zwei-Fach-Vorbereitungsdienst)

Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Kunst, Musik, Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Biologie, Ethik, evangelische Religion, katholische Religion, Arbeitslehre, Sport, Erdkunde

Bedarfsfächer (Ein-Fach-Vorbereitungsdienst)

Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Kunst, Musik, Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Sport

Ergänzende Hinweise

Mit der Bewerbung sind kunstpraktische Fähigkeiten in folgenden Bereichen nachzuweisen (mindestens ein universitärer Leistungsnachweis pro Bereich):

  • Malen/Zeichnen,
  • Modellieren/Plastik,
  • Druckgrafik,
  • Fotografie/Multimedia.

Anerkannt werden unter anderem universitäre Studienabschlüsse der Fachrichtungen Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Freie Kunst oder Visuelle Kommunikation.

Mit der Bewerbung sind musikpraktische Leistungsnachweise in folgenden Bereichen nachzuweisen (mindestens zwei aufeinander aufbauende universitäre Leistungsnachweise pro Bereich):

  • Gesang/Sprechen,
  • schulpraktisches Instrumentalspiel/Harmonieinstrument,
  • Ensemble-Leitung.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erfolgen über die unter nachfolgendem Link veröffentlichte Stellenausschreibung.

Wählen Sie in der Stellensuche „Art der Suche“ – „Freitext-Suche“ und geben Sie in diesem Feld „Quereinstieg“ ein.

Es gelten folgende Fristen:

Einstellungstermin

 

Bewerbungszeitraum Quereinstieg im pädagogischen Vorbereitungsdienst

 

1. Mai

2. Juli bis 1. Februar
1. November2. Januar bis 1. Juli

 

Eignungsüberprüfung

Nach Feststellung der formalen und fachlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eignungsüberprüfung, die durch ein von der Hessischen Lehrkräfteakademie beauftragtes Studienseminar durchgeführt wird. Der Überprüfungsausschuss erstellt nach Abschluss des Verfahrens Ranglisten der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber.

Unter Beachtung dieser Ranglisten erfolgen die Einstellungen und Zuweisungen zu einem Studienseminar durch die Hessische Lehrkräfteakademie. Zu beachten ist, dass aus einer positiv verlaufenden Eignungsüberprüfung kein Anspruch auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsteht.

Folgende Kriterien werden im Rahmen des Eignungsüberprüfungsverfahrens herangezogen (allgemeine Eignung):

  • die Motivation und idealerweise einschlägige Erfahrungen,
  • idealerweise fachdidaktische Kompetenzen,
  • idealerweise eine pädagogische Grundkompetenz und
  • idealerweise eine Innovationskompetenz im Hinblick auf Unterricht und Schule.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Quereinstieg formal nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen eines vorangegangenen Studiums auf ein Lehramtsstudium anrechnen zu lassen.

Die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie, die für die Erste Staatsprüfung verantwortlich sind, halten entsprechende Informationen bereit.