Mindestvoraussetzung für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen ist einuniversitärer Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder ein akkreditierter Masterabschluss, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde.
Aus diesem Abschluss kann eines der Bedarfsfächer abgeleitet und anerkannt werden.
Zusätzlich kann aus den Studien- und Prüfungsleistungen, nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen in Hessen, ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden. Diese Voraussetzung entfällt im Rahmen des Ein-Fach-Vorbereitungsdienstes.