Hessenweite Ausschreibung schulbezogener Stellen
Berufliche Schulen sind komplex und vielschichtig. Sie vereinen unter ihrem Dach eine Vielzahl von schulischen Angeboten, in denen Allgemeinbildung mit Berufsbildung verknüpft wird.
Sofern Bedarf in einer der verschiedenen beruflichen Fachrichtungen besteht, werden schulbezogene Stellen für die pädagogische Ausbildung im Stellenportal des Landes Öffnet sich in einem neuen Fensterausgeschrieben. Diese Stellen werden ausschließlich über diese Ausschreibungen vergeben.
Einstellungstermine und Voraussetzungen
Die Einstellungen von Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärtern erfolgen am 1. Mai und am 1. November eines jeden Jahres.
Die zugehörigen Stellenausschreibungen werden zum Einstellungstermin 1. Mai in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober des Vorjahres und zum Einstellungstermin 1. November in der Zeit vom 1. März bis 15. April veröffentlicht.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden, wenn sie berücksichtigt werden und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, für die Dauer des Vorbereitungsdienstes in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Eine Zulassung zum Einstellungsverfahren ist nur möglich, sofern alle Mindestvoraussetzungen und die in den jeweiligen Ausschreibungen angegebenen weiteren Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestvoraussetzungen für die Zulassung sind:
- der Abschluss einer Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung,
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung (die mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung nach Abschluss der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung ausgeübt wurde),
- in allen beruflichen Fachrichtungen
a) der Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Fachschule,
b) eine einschlägige Meisterprüfung oder
c) ein anderer Abschluss mit entsprechender Qualifikation
- Die Hessische Lehrkräfteakademie kann im Bedarfsfall die Gleichwertigkeit anderer Prüfungen oder Qualifikationen anerkennen.