Zwei angehende Fachlehrer an einem technischen Gerät

Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für arbeitstechnische Fächer

Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer werden in der Regel im arbeitstechnischen Unterricht an beruflichen Schulen eingesetzt. Zum Erwerb der Qualifikation „Fachlehrerin/Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer“ ist ein 21 Monate dauernder Vorbereitungsdienst zu durchlaufen.

Hessenweite Ausschreibung schulbezogener Stellen

Berufliche Schulen sind komplex und vielschichtig. Sie vereinen unter ihrem Dach eine Vielzahl von schulischen Angeboten, in denen Allgemeinbildung mit Berufsbildung verknüpft wird. 

Je nach Begabung und Interessenlage werden junge Menschen in dualen und vollschulischen Bildungsgängen wie Berufsschule, Berufsvorbereitung, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und beruflichen Gymnasien in verschiedenen Fachrichtungen ausgebildet und qualifiziert. Für diese Aufgaben werden gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer benötigt.

Sofern Bedarf in einer der verschiedenen beruflichen Fachrichtungen besteht, werden schulbezogene Stellen für die pädagogische Ausbildung im Stellenportal des Landes ausgeschrieben und ausschließlich über die Ausschreibungen im Stellenportal vergeben.

Berufsbild

Der Unterricht an den beruflichen Schulen in Hessen wird von Lehrerinnen und Lehrern für den berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht und von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für arbeitstechnische Fächer erteilt.

Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer geben arbeitstechnischen Unterricht als Bestandteil des berufsbezogenen Unterrichts, indem sie

  • im dualen System in Lernfeldteams den Unterricht mit beruflichen Lernsituationen und Lernaufgaben planen, durchführen und kontrollieren,
  • in vollschulischen Bildungsgängen durch Lernaufgaben, Kundenaufträge und Projekte ausgehend von beruflichen Handlungssituationen arbeitstechnisch qualifizieren und ausbilden,

In besonderen Bildungsgängen und den Praxistagen der Mittelstufenschule qualifizieren sie Schülerinnen und Schüler für die Berufs- und Arbeitswelt und führen sie zur Berufsreife bzw. zur Berufswahlreife.

Einstellungstermine und Voraussetzungen

Die Einstellungen von Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärtern erfolgen am 1. Mai und am 1. November eines jeden Jahres.

Die zugehörigen Stellenausschreibungen werden zum Einstellungstermin 1. Mai in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober des Vorjahres und zum Einstellungstermin 1. November in der Zeit vom 1. März bis 15. April veröffentlicht.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden, wenn sie berücksichtigt werden und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, für die Dauer des Vorbereitungsdienstes in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Eine Zulassung zum Einstellungsverfahren ist nur möglich, sofern alle Mindestvoraussetzungen und die in den jeweiligen Ausschreibungen angegebenen weiteren Anforderungen erfüllt werden.

Weitere Infos

Nach der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes ist die Voraussetzung für eine Zulassung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern eine Eignungsüberprüfung.

Bei der Bewerbung für diese Eignungsüberprüfung sind folgende Mindestvoraussetzungen nachzuweisen:

  • der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung,
  • eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung (die mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung nach Abschluss der abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung ausgeübt wurde) und
  • in allen beruflichen Fachrichtungen a) der Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Fachschule oder b) eine einschlägige Meisterprüfung oder c) ein anderer Abschluss mit entsprechender Qualifikation.

Die Hessische Lehrkräfteakademie kann im Bedarfsfall die Gleichwertigkeit anderer Prüfungen oder Qualifikationen anerkennen.

Die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers wird in einem Eignungsüberprüfungsverfahren festgestellt. Dieses besteht aus einer schriftlichen und einer praktisch-mündlichen Prüfung.

Im zweistündigen schriftlichen Teil werden die fachlichen, sprachlichen und didaktischen Kompetenzen geprüft. Nach erfolgreichem Bestehen wird in einer etwa zwanzigminütigen Unterrichtssequenz die unterrichtspraktische Fähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers geprüft und in einem Gespräch reflektiert.

Ein Einzel- oder Gruppengespräch rundet das Überprüfungsverfahren ab. Die Überprüfungskommission setzt sich aus fachkundigen Mitgliedern der Hessischen Lehrkräfteakademie, des ausbildenden Studienseminars und der Ausbildungsschule zusammen.

Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Rangliste der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erstellt.

Die pädagogische Ausbildung soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst befähigen, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zu fördern, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten und die Aufgaben des Erziehens, Unterrichtens, Beratens und Betreuens verantwortlich wahrzunehmen.

Der Vorbereitungsdienst als Fachlehreranwärterin oder Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer beginnt zum 1. Mai oder 1. November eines jeden Jahres. Er dauert 21 Monate und findet an einer beruflichen Schule, in dem jeweils zuständigen Studienseminar und gegebenenfalls an anderen praxisrelevanten Lernorten statt.

Während der gesamten Ausbildung werden die Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer von mehreren Ausbilderinnen und Ausbildern des Studienseminars in Modulen und Seminarveranstaltungen ausgebildet. An der Ausbildungsschule werden sie von Kolleginnen und Kollegen (Mentorin oder Mentor) betreut.

Die Abschlussprüfungen finden jeweils in der Regel zwischen dem 15. April und dem 31. Juli oder zwischen dem 15. Oktober und dem 31. Januar statt. Die pädagogische Ausbildung schließt mit der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ab.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in vier Phasen:

Einführungsphase

Die Einführungsphase dient dem Kennenlernen der Schule und der Hospitation von Unterricht. Eigener Unterricht findet unter Anleitung statt. Daneben werden in Seminarveranstaltungen grundlegende pädagogische und didaktische Kenntnisse vermittelt. Besondere Ausbildungsmaßnahmen (Praktika) können wahrgenommen werden.

Erstes und zweites Hauptsemester

In dieser Zeit erteilt die Fachlehreranwärterin oder der Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer eigenverantworteten Unterricht und nimmt an Hospitationen und Seminarveranstaltungen teil. In einer pädagogischen Facharbeit werden Erfahrungen und Erkenntnisse über Unterrichts- und Schulpraxis beschrieben, reflektiert und dokumentiert.

Prüfungssemester

In dieser Zeit werden Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft. Die Vorbereitung auf die Prüfung und ihre Durchführung finden statt. 

Während der Ausbildung sind die Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt und erhalten Anwärterbezüge.

Die Bezüge nach dem Vorbereitungsdienst richten sich nach den Hessischen Beamtenbesoldungsvorschriften, nach denen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer zurzeit mit der Besoldungsgruppe A 10 eingestellt werden.

Zusammensetzung der Bezüge Monatsbeträge in Euro (ab 01.01.2021)

  • Grundbetrag: 1.299,21 €
  • Familienzuschlag: 140,91 €
  • Kinderzuschlag pro Kind: 120,51 €
  • Kinderzuschlag ab dem 3. Kind: 375,48 €

Informationen zu den Bezügen sowie die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle. 

Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes begründet keinen Rechtsanspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst.

Da Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer aber schulbezogen und fachspezifisch gesucht und in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, ist bei entsprechenden Abschlussnoten eine Übernahme als Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer in den hessischen Schuldienst wahrscheinlich.

Einstellungen werden grundsätzlich zum Beginn des Schuljahres oder des Schulhalbjahres vorgenommen. Bei schulbezogenen Stellenausschreibungen ist eine Einstellung auch jederzeit möglich.

Ihre Bewerbung

Bewerbungen für die Fachlehrerausbildung für arbeitstechnische Fächer sind ausschließlich auf ausgeschriebene Stellen in den folgenden Zeitfenstern möglich.

Die Stellenausschreibungen werden

  • zum Einstellungstermin 1. Mai in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober des Vorjahres und
  • zum Einstellungstermin 1. November in der Zeit vom 1. März bis 15. April im Stellenportal des Landes Hessen veröffentlicht.

Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober bzw. der 15. April eines jeden Jahres. Die in der Ausschreibung aufgeführten Bewerbungsunterlagen sind der Bewerbung im Stellenportal hinzuzufügen.

Tipp für die Suche:

Die Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellensuche des Stellenportals wenn Sie im Suchfilter folgende Auswahl treffen: 

→ Ressort: „Kultus und Bildung“ 
→ Verfahren (nur Ressort Kultus): „Fachlehrerausbildung“