Eine Frau im Gebärdensprachen-Gespräch mit einem anderen Mann

Dolmetscherin und Dolmetscher für Internationale Gebärden

Staatliche Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Internationale Gebärden und Deutsche Gebärdensprache (DGS) oder einer Fremdgebärdensprache und Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Lesedauer:4 Minuten

Geforderte Prüfungsleistungen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Prüfungsteile

  • Übersetzung eines Textes (Filmdokument) in die Erstgebärdensprache aus Internationaler Gebärden oder Fremdgebärdensprache oder aus Deutscher Gebärdensprache. Länge des Videos: Höchstens acht Minuten, Bearbeitungszeit: 60 Minuten
     
  • Aufsatz über die Modalitäten des Berufes, Lebensrealität und soziokulturelle Verhältnisse, Dolmetschsituationen in Deutscher Gebärdensprache. Zwei Themen werden zur Wahl gestellt. Bearbeitungszeit: 120 Minuten

  • Übersetzung eines schriftlichen Behörden- oder Verwaltungstextes in Internationale Gebärden oder die Fremdgebärdensprache. Vorbereitungszeit: 30 Minuten
     
  • Simultandolmetschen mit fachlichem Inhalt aus der Deutscher Gebärdensprache (DGS) in Internationale Gebärden oder in die Fremdgebärdensprache. Dauer: 15 Minuten
     
  • Simultandolmetschen mit fachlichem Inhalt aus Internationalen Gebärden oder der Fremdgebärdensprache in DGS. Dauer: 15 Minuten
     
  • Gespräch mit den Prüfungsausschussmitgliedern in DGS über die fachlichen und fachsprachlichen Kenntnisse. Dauer: 15 Minuten
     
  • Dolmetschen eines Gespräches zwischen Internationaler Gebärden oder der Fremdgebärdensprache und DGS. Dauer: 15 Minuten
     
  • Dolmetschen eines juristischen Textes in DGS vorgetragen in Internationale Gebärden oder die Fremdgebärdensprache. Dauer: 10 Minuten

Rechtsgrundlage 

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

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Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Bei Fragen

Elke Menges-Vogel
Fax: +49 6151 3682-551
E-Mail: Elke.Menges-Vogel@kultus.hessen.de

Skype:
Menges.afl

Ein Mann vor einer Wand, an der das Wort "Hallo" in vielen Übersetzungen steht

Übersicht

Prüfungsangebot

Übersicht über die von der Hessischen Lehrkräfteakademie angebotenen Staatlichen Prüfungen.