Geforderte Prüfungsleistungen
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Ablauf der Prüfung sowie zu den Prüfungsteilen und den Inhalten der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer für die Fremdsprache.
Staatliche Prüfung
Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Ablauf der Prüfung sowie zu den Prüfungsteilen und den Inhalten der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer für die Fremdsprache.
Übersetzung eines juristischen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend einem deutschen Text von ca. 2750 Anschlägen, Strafrecht)
Übersetzung eines fachlichen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage: zirka 2.750 Anschläge)
Übersicht über die Zeiträume der Prüfungsteile je nach Prüfungstermin
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang Juni
Klausuren:
► Mitte/Ende September
Mündliche Prüfungen:
► Mitte November bis Mitte Dezember
Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang Dezember
Klausuren:
► Mitte/Ende März
Mündliche Prüfungen:
► Anfang Juni bis Mitte Juli
Auf einen Blick
Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.
In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§23-28 und §§60-65.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachfolgende Meldeformular sowie das Formblatt „Erklärung zu bisherigen Prüfungen".
Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung und Zulassung zur PrüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Bei Fragen zur Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ihre gewählte Sprache.
Sprache | Kontakt |
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N.N. Telefon: +49 6151 3682-552 E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD1.LA@kultus.hessen.de |
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Claudia Spatz
Telefon: +49 6151 3682-565 E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD2.LA@kultus.hessen.de |
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 6151 3682-551
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
SachgebietsleitungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Erreichbarkeit:
Besuche nur nach Vereinbarung.