Weiterbildungskurs Informatik
Erlass vom 10. Februar 2022
Az. 991.000.000-238
Weiterbildungskurs
Erlass vom 10. Februar 2022
Az. 991.000.000-238
Der Kurs umfasst einen Zeitraum von vier Schulhalbjahren (vom 01. August 2022 bis zum 31.Juli 2024).
Folgende Abschlussprüfungen können abgelegt werden:
Die Inhalte orientieren sich an den Bezugswissenschaften des Unterrichtsfaches Informatik sowie an den Vorgaben der Kerncurricula und Bildungsstandards des Landes Hessen.
Fachwissenschaftliches Lernen wird mit Fragestellungen der Fachdidaktik, Unterrichtspraxis und Inklusion verbunden.
Der Kurs enthält Inhalte aus den folgenden Bereichen:
Der Kurs beinhaltet folgende Elemente des Eigenstudiums:
Der Weiterbildungskurs wird in folgenden Veranstaltungsformen durchgeführt:
Festgesetzt werden pro Jahr:
Weiterhin sind zwei Tage für inklusive Themen einzuplanen.
Die Termine der Tages- und Blockveranstaltungen werden zu Beginn der Maßnahme bekannt gegeben.
Um erfolgreich teilnehmen zu können, sind grundlegende Computerkenntnisse, der Zugriff auf einen PC mit dem Betriebssystem Windows mit Internetzugang und eine persönliche E-Mail-Adresse erforderlich.
Es können sich für die Teilnahme folgende hessische Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit einer entsprechenden hessischen Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung bewerben.
Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.
Die Bewerbung zum Kurs ist auf dem nachfolgend abgedruckten Vordruck unmittelbar (nicht auf dem Dienstweg) an nachstehende Adresse zu senden:
Hessische Lehrkräfteakademie
Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung
Kurs Informatik
Schubertstraße 60/ Haus 15
35392 Gießen
Für Beschäftigte des Landes Hessen handelt es sich bei dem Kurs um eine Veranstaltung im überwiegend dienstlichen Interesse. Den Lehrkräften, die ihr bestehendes Lehramt um das Unterrichtsfach Informatik erweitern möchten, ist das dienstliche Interesse durch die Schulleitung zu bestätigen (s. Bewerbungsbogen). Von den Schulleitungen ist sicherzustellen, dass die Lehrkräfte an den Veranstaltungen des Kurses teilnehmen können.
Lehrkräfte, die zusätzlich das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten, benötigen hierfür eine Bestätigung des Staatlichen Schulamts (s. Bewerbungsbogen).
Eine Kopie der Bewerbung kann zur Wahrung der Anmeldefrist auch ohne Bestätigung des Staatlichen Schulamts oder der Schulleitung an die Hessische Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung, geschickt werden. Die Bestätigungen sind in diesem Fall auf dem originalen Bewerbungsbogen umgehend einzuholen und nachzureichen. Eine Durchschrift des Bewerbungsbogens ist auf dem Dienstweg an das zuständige Staatliche Schulamt mit dem Vermerk „zum Verbleib“ zu schicken.
Um die nötigen verwaltungstechnischen Abläufe sicherstellen zu können, wird der Anmeldeschluss auf den 29.04.2022 (Poststempel) gesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Lehramtsbefähigung außerhalb Hessens abgelegt haben, müssen eine Bescheinigung über die hessische Anerkennung der Lehramtsbefähigung beilegen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dringend um vollständiges und deutlich lesbares Ausfüllen der Anmeldung, das Mitsenden der Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums Zeugniskopien und um Einhaltung des Verfahrens gebeten.
Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden Auswahlkriterien in folgender Rangfolge zugrunde gelegt:
Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze vorhanden sind, wird unter Beteiligung des HPRLL, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung eine Auswahl getroffen.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen werden unter Bezug auf § 7 (2) der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung) vom 19. Mai 2017 (ABl. 2017, S. 191) für die Dauer vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2024 Stunden in folgendem Umfang auf ihre Pflichtstundenzahl angerechnet:
Nimmt eine Lehrkraft aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht an der Abschlussprüfung des Kurses teil, ist die Hälfte der gewährten Entlastungsstunden durch erhöhte Unterrichtsverpflichtungen in den drei folgenden Schuljahren auszugleichen.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht unbefristet im Hessischen Schuldienst beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Entlastungsstunden.
Es wird darauf hingewiesen,
Es ist gewünscht, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung bereits während des Kurses in geringem Umfang Informatik unterrichten. Über Ausnahmen entscheidet die Hessische Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung.
Sachgebiet I.1-2
Weiterbildung
Hessische Lehrkräfteakademie
Lahnstraße 61
35398 Gießen