Ein Lehrer während eines Weiterbildungskurses in einem Computerraum

Informatik

Zum 01. August 2022 wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung, im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums ein Weiterbildungskurs Informatik angeboten. 

Lesedauer:4 Minuten

Weiterbildungskurs Informatik 

Erlass vom 10. Februar 2022
Az. 991.000.000-238

Der Kurs umfasst einen Zeitraum von vier Schulhalbjahren (vom 01. August 2022 bis zum 31.Juli 2024).

    Abschlussprüfungen

    Folgende Abschlussprüfungen können abgelegt werden: 

    • eine Erweiterungsprüfung gemäß § 33 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402).  

      Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur und einer einstündigen mündlichen Prüfung. 
       
    • eine Zusatzprüfung gemäß § 56 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402). 

      Die Zusatzprüfung besteht aus einer einstündigen mündlichen Prüfung. Lehrkräfte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung erhalten bei Bedarf behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche.

    Weiterbildungskurs

    Die Inhalte orientieren sich an den Bezugswissenschaften des Unterrichtsfaches Informatik sowie an den Vorgaben der Kerncurricula und Bildungsstandards des Landes Hessen.

    Fachwissenschaftliches Lernen wird mit Fragestellungen der Fachdidaktik, Unterrichtspraxis und Inklusion verbunden.

    Der Kurs enthält Inhalte aus den folgenden Bereichen:

    • Didaktik der Informatik,
    • Programmierung, Programmierkonzepte und ihre Anwendung,
    • Theoretische Informatik,
    • Modellierung, Simulation, Datenbanken,

    Der Kurs beinhaltet folgende Elemente des Eigenstudiums:

    • Literaturarbeit, schriftliche Hausaufgaben, Erstellung von Arbeitsmaterialien, selbstständige, online-unterstützte Studien mit begleitenden, regelmäßigen Übungen usw. 

    Der Weiterbildungskurs wird in folgenden Veranstaltungsformen durchgeführt:

    • Tagesveranstaltungen
    • Blockveranstaltungen,
    • Eigenstudien

    Festgesetzt werden pro Jahr: 

    •  14 Präsenzveranstaltungen für den Sekundarstufenbereich I bzw.
    • 19 Präsenzveranstaltungen für den Sekundarstufenbereich II 

    Weiterhin sind zwei Tage für inklusive Themen einzuplanen.

    Die Termine der Tages- und Blockveranstaltungen werden zu Beginn der Maßnahme bekannt gegeben.

    Um erfolgreich teilnehmen zu können, sind grundlegende Computerkenntnisse, der Zugriff auf einen PC mit dem Betriebssystem Windows mit Internetzugang und eine persönliche E-Mail-Adresse erforderlich.

    Es können sich für die Teilnahme folgende hessische Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit einer entsprechenden hessischen Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung bewerben. 

    Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an

    • Grundschulen mit einem Unterrichtsfach für die Jahrgangsstufen 5-10, die die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten,
    • Hauptschulen und Realschulen, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Informatik erweitern möchten,
    • Förderschulen, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Informatik erweitern möchten,
    • Förderschulen, die die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten, 
    • Gymnasien, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Informatik erweitern möchten, 
    • Gymnasien, die die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten, 
    • beruflichen  Schulen,  die  ihr  erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Informatik erweitern möchten,
    • beruflichen  Schulen, die  die  Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten.

    Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

    Anmeldung

    Die Bewerbung zum Kurs ist auf dem nachfolgend abgedruckten Vordruck unmittelbar (nicht auf dem Dienstweg) an nachstehende Adresse zu senden:

    Hessische Lehrkräfteakademie
    Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung
    Kurs Informatik
    Schubertstraße 60/ Haus 15
    35392 Gießen

    Für Beschäftigte des Landes Hessen handelt es sich bei dem Kurs um eine Veranstaltung im überwiegend dienstlichen Interesse. Den Lehrkräften, die ihr bestehendes Lehramt um das Unterrichtsfach Informatik erweitern möchten, ist das dienstliche Interesse durch die Schulleitung zu bestätigen (s. Bewerbungsbogen). Von den Schulleitungen ist sicherzustellen, dass die Lehrkräfte an den Veranstaltungen des Kurses teilnehmen können. 

    Lehrkräfte, die zusätzlich das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten, benötigen hierfür eine Bestätigung des Staatlichen Schulamts (s. Bewerbungsbogen).

    Eine Kopie der Bewerbung kann zur Wahrung der Anmeldefrist auch ohne Bestätigung des Staatlichen Schulamts oder der Schulleitung an die Hessische Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung, geschickt werden. Die Bestätigungen sind in diesem Fall auf dem originalen Bewerbungsbogen umgehend einzuholen und nachzureichen. Eine Durchschrift des Bewerbungsbogens ist auf dem Dienstweg an das zuständige Staatliche Schulamt mit dem Vermerk „zum Verbleib“ zu schicken.

    Um die nötigen verwaltungstechnischen Abläufe sicherstellen zu können, wird der Anmeldeschluss auf den 29.04.2022 (Poststempel) gesetzt.

    Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Lehramtsbefähigung außerhalb Hessens abgelegt haben, müssen eine Bescheinigung über die hessische Anerkennung der Lehramtsbefähigung beilegen.

    Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dringend um vollständiges und deutlich lesbares Ausfüllen der Anmeldung, das Mitsenden der Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums Zeugniskopien und um Einhaltung des Verfahrens gebeten.

    Aufnahme

    Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden Auswahlkriterien in folgender Rangfolge zugrunde gelegt:

    • Erfüllung der in der Ausschreibung genannten Kriterien,
    • bei der Zulassung zu dem Weiterbildungskurs sind laut Erlass des Hessischen Kultusministeriums (Az. 860.0096.000-00073 vom 16.11.2010) Lehrkräfte, die unbefristet im hessischen Schuldienst beschäftigt sind, vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu berücksichtigen,
    • Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bevorzugt berücksichtigt,
    • Aufnahme der Frauenförderung und des regionalen Bezugs bei Bedarf,
    • Auswahl aufgrund des Gesamtwerts gemäß Ziffer 3.2 des Erlasses „Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst“ (Erlass vom 8. Januar 2016, Az. II.2 – 634.000.004 – 77).

    Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze vorhanden sind, wird unter Beteiligung des HPRLL, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung eine Auswahl getroffen.

    Sonstiges

    Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen werden unter Bezug auf § 7 (2) der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung) vom 19. Mai 2017 (ABl. 2017, S. 191) für die Dauer vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2024 Stunden in folgendem Umfang auf ihre Pflichtstundenzahl angerechnet:

    • 2,5 Stunden pro Woche erhalten Lehrkräfte, die Informatik für den Sekundarstufenbereich I erwerben (14 Präsenztage pro Jahr + Inklusionsveranstaltungen).
    • 3 Stunden pro Woche erhalten Lehrkräfte, die Informatik für den Sekundarstufenbereich II erwerben (19 Präsenztage pro Jahr + Inklusionsveranstaltungen).

    Nimmt eine Lehrkraft aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht an der Abschlussprüfung des Kurses teil, ist die Hälfte der gewährten Entlastungsstunden durch erhöhte Unterrichtsverpflichtungen in den drei folgenden Schuljahren auszugleichen.

    Bewerberinnen und Bewerber, die nicht unbefristet im Hessischen Schuldienst beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Entlastungsstunden. 

    Es wird darauf hingewiesen,

    • dass kein Anrecht auf das Nachholen von Veranstaltungen besteht.
    • dass die Zulassung zur Abschlussprüfung nur möglich ist, wenn am Ende des Kurses eine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt werden kann. Das setzt voraus, dass regelmäßig an den Veranstaltungen der Weiterbildung teilgenommen wurde und die geforderten Kompetenznachweise erbracht wurden.

    Es ist gewünscht, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung bereits während des Kurses in geringem Umfang Informatik unterrichten. Über Ausnahmen entscheidet die Hessische Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung.