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Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrkräften in der Weiterbildung

Informationen und Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen (Datenschutz- Grundverordnung; DS-GVO) und §§ 31 ff. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

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Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Weiterbildungskursen des Sachgebiets Weiterbildung der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Verantwortlichkeit 

Die Verantwortliche im Sinne der vorbenannten datenschutzrechtlichen Vorschriften ist die Präsidentin der Hessischen Lehrkräfteakademie, Frau Heide Steiner, Stuttgarter Straße 18-24 in 60329 Frankfurt am Main.

Datenschutzbeauftragte

Die zuständige Datenschutzbeauftragte erreichen Sie in der Stuttgarter Straße 18-24 in 60329 Frankfurt am Main (E-Mail: Datenschutz.LA@kultus.hessen.de; Telefon: +49 69 38989-0).

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Hessische Lehrkräfteakademie verarbeitet Ihre Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. 

Zu den Aufgaben der Personalverwaltung gehört unter anderem:

  • die Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten,
  • die Durchführung von Eignungsüberprüfungsverfahren,
  • die kontinuierliche Aktualisierung Ihrer Personaldaten während Ihrer Teilnahme an der Weiterbildung (z. B. Adressänderung, Heirat, Mutterschutz oder Elternzeit),
  • die Dokumentation des Weiterbildungsverlaufs und des Prüfungsverfahrens im Rahmen einer Erweiterungsprüfung oder Zusatzprüfung, zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation oder zum Erwerb eines Zertifikats,
  • die Erzeugung von für die Aufgabenerledigung erforderlichen Berichten und Auswertungen.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. § 5a Abs.1 HLbG i.V.m. § 81a HLbGDV.

Erhobene Daten

Folgende Daten werden erhoben und zur vorbenannten Aufgabenerfüllung verarbeitet:

Personalnummer, Name, Vorname, Titel, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Schwerbehinderung oder Gleichstellung, Familienstand, Anschrift, Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse, private Telefon-/Mobilfunknummer), Konfession (nur bei Weiterbildungskursen für das Unterrichtsfach Religion)

Art und Noten der Studienabschlüsse (Erste Staatsprüfung usw.), Lehrämter (Zweite Staatsprüfung usw.), Anerkennung der Lehramtsbefähigung, Lehrbefähigung, Fachrichtungen, Unterrichtsfächer, Status (Verbeamtungsurkunde oder Arbeitsvertrag), Anrechnungen, Ermäßigungen, Teilzeitbeschäftigung, Dienstbezeichnung, Mutterschutz, Elternzeit, ggf. Beschäftigungsumfang während der Elternzeit, interne Verarbeitungsvermerke

Zugang, Abgang, Versetzung, Abordnungen

Besuchte Präsenzveranstaltungen, Abschlüsse der Bausteine, Termine der abschließenden Prüfungen, Note der abschließenden Prüfung

Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt nach Selbstregistrierung über das Service- Portal Hessen durch die Hessische Bezügestelle in Verbindung mit dem Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung. Für die Reisekostenabrechnung werden die erforderlichen Daten dort erhoben und nicht von der Hessischen Lehrkräfteakademie übermittelt.

Allgemeine Regelungen

Eine regelmäßige Übermittlung von Daten findet nicht statt.

Eine Datenübermittlung an andere Dienststellen und Behörden erfolgt in der Regel durch Ihre Beantragung und/oder Ihre Einwilligung gemäß § 90 Hessisches Beamtengesetz (HBG) in Verbindung mit §§ 22 Abs. 1, 21 HDSIG.

Zur Erfüllung unserer Aufgabe, u. a. die Organisation von Kursen/Maßnahmen im Rahmen der Weiterbildung, werden Name, Vorname und E-Mail-Adresse der Bewerberin/ des Bewerbers, zur Einteilung von Regionalgruppen ggf. auch der Wohnort und das Staatliche Schulamt an die Teamleitungen weitergegeben.

Die erfassten, vorbenannten Daten werden von der Hessischen Lehrkräfteakademie jeweils nur solange gespeichert, wie es für die rechtmäßige Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Löschung der Daten für die einzelnen Verfahren nach den Aufbewahrungsfristen gemäß § 81c HLbG in Verbindung mit Anlage 2 HLbG: 

  • für das Bewerbungsverfahren ein Jahr nach der letzten Bewerbung,
  • bei Prüfungsakten 10 Jahre,
  • bei Zeugnissen 50 Jahre,
  • für die Abwesenheitsdaten im Rahmen von Krankheiten und bei Mutterschutz 3 Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres und 
  • für Abwesenheiten im Rahmen von Elternzeiten 3 Jahre nach Ablauf der Anspruchsgrundlage.

Ihre Rechte

Recht auf Einsicht- und Auskunft

Nach § 89 HBG steht Ihnen ein Einsichts- und Auskunftsrecht zu.

In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 2, 26 Abs. 2 und 33 HDSIG § 52 Abs. 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird. Eine Einsicht in Ihren im Personalverwaltungssystem gespeicherten persönlichen Datensatz ist nur am Ort der personalverwaltenden Dienststelle möglich.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO und der §§ 34 und 53 HDSIG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO oder § 53 HDSIG das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine (teilweise) Nichtbereitstellung personenbezogener Daten kann unter Umständen zur Nichtzulassung zu einem Weiterbildungskurs bzw. der abschließenden Prüfung führen, da eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung seitens der Behörde dann nicht mehr möglich sein kann.

Recht auf Widerspruch

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutz-rechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Hessischen Lehrkräfteakademie wenden, die Ihre Beschwerde prüfen wird.

Stand: März 2023

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