Grafiische Gestaltung des Sachverhalts Datenschutz - ein Notebook mit Schloss

Bei Evaluationen des schulischen Bildungssystems

Informationen und Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen (Datenschutz- Grundverordnung; DS-GVO), § 31 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzt (HDSIG)

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Hinweise zum Datenschutz

Gemäß den Vorgaben des Art. 13 DS-GVO und des §§ 24, 31 ff HDSIG informieren wir darüber, dass für die in der Zuständigkeit des Dezernates Evaluation der Hessischen Lehrkräfteakademie liegenden Aufgaben teilweise die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 83 Abs. 2, §§ 98,99 und 127b Hessisches Schulgesetz erforderlich ist.

Aufgaben des Dezernats

Das Dezernat verantwortet Evaluationen und Evaluationsberatungen auf unterschiedlichen Ebenen des schulischen Bildungssystems.

Zu den Aufgaben gehören

  • die Sicherstellung einer regionalen Unterstützung der Schulen im Schulentwicklungszyklus.
  • die Durchführung externer Evaluationen an Selbstständigen Schulen (SES/PSES), Selbstständigen Beruflichen Schulen (SBS).

Auf Systemebene stellt das Dezernat folgende Angebote zur Verfügung:

  • Wirkungsanalyse von Projekten und Maßnahmen,
  • landesweite Erhebungen zu ausgewählten Themen (Fokusevaluationen).

Erhobene Daten

Folgende Daten werden erhoben und zur vorbenannten Aufgabenerfüllung verarbeitet:

    Erhobene Daten

    • Erfassung von Befragungsdaten mit Hilfe von standardisierten Fragebogen. Dies erfolgt in der Regel anonym oder pseudonymisiert mittels Papierfragebogen oder einer Befragungssoftware, deren Betrieb mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgeklärt ist.

    • Erfassung von E-Mail-Adressen i. d. R. zur elektronischen Einladung zu Online-Befragungen (z. B. bei der Evaluation von Fortbildungen). Siehe hierzu auch „Allgemeine Regelungen zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenauswertung und Datenübermittlung“.
       
    • Erfassung von Schulnummer bzw. Schuladressen bei der Rücksendung von postalischen Papierbefragungen, im Sinne einer Eingangskontrolle.
       
    • Erfassung von Kontaktdaten wie Schulnummer, Schuladressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Name der Schulleitungen bzw. Kontaktperson an der Schule zur Organisation und Durchführung der Evaluationen und der Beratungsprozesse an der Schule.
       
    • Kontaktdaten zur Durchführung und Dokumentation der Beratungsprozesse werden während der Laufzeit des Beratungsprozesses von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben und genutzt. Ebenso werden zur Organisation und für die Durchführung von Interviews mit Vertretungen der Schulgemeindegruppen (jeweils ca. 6 Personen) Kontaktdaten (Namenslisten) benötigt und nach Abschluss des Projekts gelöscht. Für Evaluationen sowie wissenschaftliche Begleitungen von Schulversuchen, Pilotprojekten oder Fortbildungskonzepten werden Daten (Namen und E-Mail-Adressen) von Interviewpartnerinnen und -partnern mittels eines Codes dokumentiert. Die Zuordnung der Codes zu den interviewten Personen erfolgt in einer separaten Liste. Weiterhin werden die Niederschriften der Interviews und die Liste mit den Codes verschlüsselt abgespeichert.
       
    • Für die Planung von Unterrichtsbesuchen erhält das Evaluationsteam eine kommentierte Liste der an der Schule beschäftigten Lehrkräfte mit Hinweisen auf Elternzeit, Abordnung, Vorbereitungsdienst, TV-H-Unterrichtsverpflichtung und dergleichen. Diese Kommentierungen dienen der Teamleitung als Grundlage der Unterrichtsbesuchsplanung und werden nach Beendigung der Evaluation gelöscht.

      Verantwortlichkeit

      Die Verantwortliche im Sinne der vorbenannten datenschutzrechtlichen Vorschriften ist die Präsidentin der Hessischen Lehrkräfteakademie, Frau Heide Steiner, StuttgarterStraße 18-24 in 60329 Frankfurt am Main.

      Datenschutzbeauftragte

      Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Hessischen Lehrkräfteakademie erreichen Sie über die Hessische Lehrkräfteakademie, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 389 89-00, E-Mail:Datenschutz.LA@kultus.hessen.de.

      Bei der Unterstützung von schulinternen Evaluationen durch Schulberaterinnen und Schulberater ist der/die Datenschutzbeauftragte der Einzelschule zuständig.

      Allgemeine Regelungen zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenauswertung und Datenübermittlung

      Eine regelmäßige Übermittlung von Daten an Dritte oder andere Behörden findet nicht statt.

      Die Erfassung von Daten im Rahmen der Onlinebefragung erfolgt mittels SSL-Verschlüsselung. Es werden weder Cookies noch IP-Adressen gespeichert. Die elektronische Versendung der Zugangsdaten zum Onlinesystem erfolgt, soweit möglich, zentral über die Poststellenadresse der Schule, die um die Weiterleitung des Links an die zu befragenden Personen (i. d. R. Lehrkräfte) gebeten wird. Falls keine elektronische Versendung der Zugangsdaten möglich ist, erfolgt eine postalische. In diesem Fall erhält die Schule die Schreiben mit den Zugangsdaten, mit der Bitte um Verteilung an die zu befragenden Personen (z. B. Lehrkräfte, Eltern, Lernende). Die Verwendung von TANs erfolgt erst ab einer Gruppengröße von mindestens drei, idealerweise fünf Personen.

      Ergebnisse werden dem Auftraggeber lediglich in aggregierter Form übermittelt. Sollten in Ausnahmefällen personenbezogenen Daten erfasst werden, werden diese nicht weitergegeben. Darüber hinaus wird grundsätzlich darauf geachtet, dass immer mindestens eine Gruppengröße von drei, im Idealfall fünf Personen einem aggregierten Befund zu Grunde liegt.

      Die erfassten, vorbenannten Daten (Evaluationsergebnisse, aggregierte Berichte) werden jeweils nur solange gespeichert, wie es für die rechtmäßige Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Löschung etwaiger personenbezogener Daten nach Erstellung des Berichtes.

      Ihre Rechte

      Ihre Rechte

      Sie können nach Art.15 DS-GVO oder §52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §24 Abs.2, §26 Abs.2 und §33 HDSIG sowie §52 Abs.2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art.16 DS-GVO oder §53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

      Unter den Bedingungen des Art.17 DS-GVO und der §§34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

      Im Rahmen der Vorgaben des Art.18 DS-GVO und §53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

      Nach Art.21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, zum Beispiel, wenn uns im Sinne von §35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

      Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0.

      Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden.

      Stand: März 2022

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