Ein Student liest und schreibt in seinem Studienzimmer

Erstellen der wissenschaftlichen Hausarbeit

Das Bestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu den Klausuren und den mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter sowie für die diagnostische Hausarbeit (Lehramt für Förderpädagogik) .

Die wissenschaftliche Hausarbeit kann frühestens nach Erreichen der Zwischenprüfung (Modulprüfungsordnung vor 2023) oder frühestens nach Erreichen von 90 Leistungspunkten (Modulprüfungsordnung ab 2023) angefertigt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf für die Genehmigung des Themas für die wissenschaftliche Hausarbeit zu ermöglichen, empfehlen wir die nachfolgende Vorgehensweise.

Empfohlene Vorgehensweise

  • Die Bewerberin oder der Bewerber reicht den Antrag auf Themenstellung für die wissenschaftliche Hausarbeit (siehe unten) einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (die im Antrag entsprechend gelistet sind) in der Prüfungsstelle Kassel ein.
     
  • Die Bewerberin oder der Bewerber sucht unmittelbar nach dem Einreichen des zuvor genannten Antrags das Gespräch mit einer berufenen Prüferin oder einem berufenen Prüfer, um ein Themengebiet abzustecken. Der genaue Wortlaut des Themas darf in diesem Gespräch nicht vereinbart oder von Seiten der Prüferin oder des Prüfers der Bewerberin oder dem Bewerber mitgeteilt werden.
     
  • Unmittelbar nach dem zuvor genannten abschließenden Gespräch sendet die Prüferin oder der Prüfer einen Themenvorschlag (zugehöriges Formblatt siehe unten) an die Prüfungsstelle Kassel. Die Übermittlung ist auch per E-Mail möglich.
     
  • Der Themenvorschlag und der bereits in der Prüfungsstelle vorliegende Antrag werden von der Prüfungsstelle geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Themengenehmigungsschreiben per Post an die Bewerberin oder den Bewerber gesendet. Aus dem Themengenehmigungsschreiben gehen unter anderem das exakte Thema und die Erstellungs- und Abgabefrist der wissenschaftlichen Hausarbeit hervor.

Der Antrag auf Themenstellung einschließlich der Informationen über die einzuhaltenden Standards für das Erstellen der wissenschaftlichen Hausarbeit können nachfolgend heruntergeladen werden. 

Der Antrag auf Themenstellung kann auch online gestellt werden. 

Beratung 

Bei Fragen zur wissenschaftlichen Hausarbeit können Sie sich die für Ihren Lehramtsstudiengang zuständigen Kontaktpersonen der Prüfungsstelle Kassel wenden.

Lehramtsstudiengänge

Für die einzelnen Lehramtsstudiengänge stehen folgende Kontaktpersonen für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

Bewerberinnen und Bewerber A-K

Torsten Langrehr
Telefon: +49 561 8101-141
E-Mail: Torsten.Langrehr@kultus.hessen.de 

Bewerberinnen und Bewerber L-Z

Claudia Okic
Telefon: +49 561 8101-131
E-Mail: Claudia.Okic@kultus.hessen.de 

Timo Reubert
Telefon: +49 561 8101-127
E-Mail: Timo.Reubert@kultus.hessen.de 

Sabine Junker
Telefon: +49 561 8101-126
E-Mail: Sabine.Junker@kultus.hessen.de 

Bewerberinnen und Bewerber A-K

Silke Wallbrecht
Telefon: +49561 8101-145
E-Mail: Silke.Wallbrecht@kultus.hessen.de 

Bewerberinnen und Bewerber L-Z

Patricia Pongratz
Telefon: +49 561 8101-149
E-Mail: Patricia.Pongratz@kultus.hessen.de 

Hörsaal einer Universität mit einer Person

Rechtliche Grundlage

Gesetzliche Regelungen zur Ersten Staatsprüfung

Übersicht über die rechtlichen Grundlage der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

Kontakt

Studienseminar

Prüfungsstelle Kassel

für die Erste Staatsprüfung

Hessische Lehrkräfteakademie

Hessische Lehrkräfteakademie
Prüfungsstelle Kassel 
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel

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