Vier Stapeln mit Büchern vor einer puristischen Wand

Für die Erste Staatsprüfung erforderlichen Prüfungsunterlagen | Prüfungsstelle Kassel

Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Unterlagen, die für die Meldung und das Ablegen der Ersten Staatsprüfung erforderlich sind. Weitere Unterlagen sind persönlich bei der Prüfungsstelle abzuholen.

Lesedauer:3 Minuten

In der Prüfungsstelle abzuholende Unterlagen

Sollten Sie sich für die Meldung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung entscheiden, sind die Fristen der jeweiligen Kampagne zu beachten (siehe Prüfungstermine) und folgende Unterlagen einzureichen:

  • das ausgefüllte Prüfendenblatt und 
  • der ausgefüllten Meldeunterlagen (mit allen darin geforderten und bisher noch nicht eingereichten Unterlagen).

Das Prüfendenblatt und die Meldeunterlagen händigen wir Ihnen persönlich für die jeweils nächste Prüfungskampagne in der Prüfungsstelle Kassel aus. Voraussetzung dafür ist die erfolgte Themengenehmigung der wissenschaftlichen Hausarbeit. Die Themengenehmigung kann durch die Notenmitteilung zur wissenschaftlichen Hausarbeit ersetzt werden.

Bitte beachten Sie für die Abholung unsere Öffnungszeiten und die für Sie zuständigen Kontaktpersonen (L1, L2 oder L3).

Bezüglich der Prüferblätter ist ein zeitlicher Vorlauf zu den Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung gemäß der genannten Fristen zu beachten. Die Suche nach den Prüferinnen und Prüfern sowie die Absprache der Prüfungsinhalte kann mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden sein.

Die individuellen Vorlaufzeiten können unter Umständen sehr lang sein. Dies ist insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit den Prüferinnen und Prüfer zu beachten.

Herunterladbare Anträge und Unterlagen

Nachfolgend können unter anderem folgende Unterlagen heruntergeladen werden:

  • die Meldeunterlagen auf Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit,
  • die Meldeunterlagen für die künstlerisch-praktische Hausarbeit und
  • ein Studienportfolio für das Betriebspraktikum.

Wann welcher Antrag vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Prüfungstermine für das von Ihnen angestrebte Prüfungssemester. 

Erste Staatsprüfung

Tippende Hände auf einer Tastatur

Infos

Wissenschaftliche Hausarbeit

Das Bestehen der wissenschaftlichen Hausarbeit ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter.

Hinweise und Vorgaben zum Betriebspraktikum

Die Ableistung und Anerkennung des Betriebspraktikums ist eine der zu erfüllenden Voraussetzungen, um zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden. 

  • Hessisches Lehrerbildungsgesetz (§15 HLbG)
  • Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (§21 HLbG-DV)

Der Unfallversicherungsschutz ist für die Praktikantinnen und Praktikanten nach § 2 Sozialgesetzbuch VII gewährleistet

Die Dauer des Betriebspraktikums beträgt mindestens acht Wochen und umfasst ca. 320 Arbeitsstunden.

Der Praktikumsort ist ein Produktions-, Weiterverarbeitungs- oder Dienstleistungsbetrieb.

Das Betriebspraktikum darf auch im Ausland absolviert werden.

Es kann auch bei verschiedenen Arbeitgebern abgeleistet werden.

Die Dokumentation erfolgt in einem Studienportfolio.

Das Betriebspraktikum entfällt bei abgeschlossener beruflichen Ausbildung/FSJ/Wehr- und Ersatzdienst.

Das Betriebspraktikum muss nicht unentgeltlich sein.

Nur für Studierende, die ein Praxissemester absolvieren müssen und gemäß einer Modulprüfungsordnung vor 2023 studieren, entfällt das Betriebspraktikum.

Das Studienportfolio, die Bescheinigung der Praktikumsstelle im Original und die Bescheinigung für das Betriebspraktikum (vorletzte Seite des Portfolios, diese in zweifacher Ausfertigung) sind mit einem adressierten und ausreichend frankierten DIN-A4 Rückumschlag der Prüfungsstelle rechtzeitig vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung zuzusenden oder vorzulegen.

Bitte beachten Sie die formalen Vorgaben und die Bescheinigungen auf dieser Webseite. 

Bei rechtzeitig mit frankiertem und adressiertem Rückumschlag eingereichten Nachweisen über

  • Wehrdienst, Zivildienst, bzw. Bundesfreiwilligendienst, ein FSJ oder FÖJ
  • ein Jahrespraktikum an der FOS
  • eine abgeschlossene berufliche Ausbildung

wird das Betriebspraktikum voll anerkannt und es besteht keine Pflicht der Dokumentation in einem Studienportfolio.

Eine dem Betriebspraktikum in Dauer und Art vergleichbare Tätigkeit (8 Wochen/Vollzeit/außerhalb des pädagogischen und (universitär) wissenschaftlichen Bereichs) führt zur vollen Anerkennung, wenn das vorgegebene Portfolio dazu erstellt wird.

Auch bei Wegfall der Studienportfolio-Pflicht, ist die Bescheinigung für das Betriebspraktikum (vorletzte Seite des Portfolios, in zweifacher Ausfertigung) frühzeitig (vor Abgabe des Prüferblattes bzw. Abholung der Meldeunterlagen) mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag vorzulegen oder zuzusenden.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Torsten Langrehr
Telefon: +49 561 8101-141
E-Mail: torsten.langrehr@kultus.hessen.de

Betreuende Lehrkraft mit einem Mädchen am Spielen mit Klötzchen

Praktika

Orientierungs- und Betriebspraktikum

Alle Lehramtsstudentinnen und -studenten müssen ein Orientierungspraktikum und Betriebspraktikum absolvieren, um erste Einblicke in den beruflichen Alltag zu gewinnen.

So erreichen Sie uns

Prüfungsstelle Kassel

für die Erste Staatsprüfung

Hessische Lehrkräfteakademie
Rothwestener Str. 2
34233 Fuldatal 

Öffnungszeiten: 

  • montags von 13:30-15:00 Uhr
  • dienstags von 9:00-11:00 Uhr
  • mittwochs geschlossen 
  • donnerstags von 9:00-11:00 Uhr
  • freitags geschlossen  

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