Sollten Sie sich für die Meldung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung entscheiden, sind die Fristen der jeweiligen Kampagne zu beachten (siehe Prüfungstermine).
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- das ausgefüllte Prüfendenblatt und
- der ausgefüllten Meldeunterlagen (mit allen darin geforderten und bisher noch nicht eingereichten Unterlagen).
Das Prüfendenblatt und die Meldeunterlagen händigen wir Ihnen persönlich für die jeweils nächste Prüfungskampagne in der Prüfungsstelle Kassel aus. Voraussetzung dafür ist die erfolgte Themengenehmigung der wissenschaftlichen Hausarbeit. Die Themengenehmigung kann durch die Notenmitteilung zur wissenschaftlichen Hausarbeit ersetzt werden.
Bitte beachten Sie für die Abholung unsere Öffnungszeiten und die für Sie zuständigen Kontaktpersonen (L1, L2, L3 oder L5).