In der Prüfungsstelle abzuholende Unterlagen
Sollten Sie sich für die Meldung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung entscheiden, sind die Fristen der jeweiligen Kampagne zu beachten (siehe Prüfungstermine) und folgende Unterlagen einzureichen:
- das ausgefüllte Prüfendenblatt und
- der ausgefüllten Meldeunterlagen (mit allen darin geforderten und bisher noch nicht eingereichten Unterlagen).
Das Prüfendenblatt und die Meldeunterlagen händigen wir Ihnen persönlich für die jeweils nächste Prüfungskampagne in der Prüfungsstelle Kassel aus. Voraussetzung dafür ist die erfolgte Themengenehmigung der wissenschaftlichen Hausarbeit. Die Themengenehmigung kann durch die Notenmitteilung zur wissenschaftlichen Hausarbeit ersetzt werden.
Bitte beachten Sie für die Abholung unsere Öffnungszeiten und die für Sie zuständigen Kontaktpersonen (L1, L2, L3 oder L5).
Bezüglich der Prüferblätter ist ein zeitlicher Vorlauf zu den Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung gemäß der genannten Fristen zu beachten. Die Suche nach den Prüferinnen und Prüfern sowie die Absprache der Prüfungsinhalte kann mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden sein.
Die individuellen Vorlaufzeiten können unter Umständen sehr lang sein. Dies ist insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit den Prüferinnen und Prüfern zu beachten.