Der Umfang des Betriebspraktikums soll 8 Wochen mit branchenüblicher Wochenarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) betragen. Das Betriebspraktikum kann bei maximal zwei verschiedenen Arbeitgebern abgeleistet werden. Ihre Arbeitsleistung muss nicht unentgeltlich sein. Nach § 2 Sozialgesetzbuch VII ist der Unfallversicherungsschutz während des Praktikums gewährleistet.
Das Betriebspraktikum entfällt bei nachgewiesener abgeschlossener beruflicher Ausbildung, nachweisbar abgeleisteten Diensten (Wehr- oder Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr) oder abgeleistetem Jahrespraktikum an der Fachoberschule. Bitte reichen Sie in diesen Fällen einen entsprechenden Nachweis und die im Infokasten unter 3. und 4. genannten Unterlagen ein.