Betreuende Lehrkraft mit einem Mädchen am Spielen mit Klötzchen

Orientierungs- und Betriebspraktikum

Neben den schulpraktischen Studien, die von den Universitäten organisiert und in der Regel ab dem zweiten Semester durchgeführt werden, sind je nach Studiengang und geltender Modul-Prüfungsordnung zusätzlich ein Orientierungspraktikum und ein Betriebspraktikum zu absolvieren.

An den Universitäten in Kassel, in Gießen und in Frankfurt am Main wurden das Orientierungs- und Betriebspraktikum für ausgewählte Lehrämter durch ein Versuchspraxissemester ersetzt. Das Praxissemester ist durch die Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes nunmehr landesweit für alle lehrerbildenden Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung etabliert.

Bitte beachten Sie!

Das Orientierungspraktikum entfällt, wenn

  • der/die Studierende gemäß einer Modul-Prüfungs-Ordnung ab 2023 eingeschrieben ist oder
  • der/die Studierende gemäß einer Modul-Prüfungs-Ordnung vor 2023 eingeschrieben ist und diese Modul-Prüfungs-Ordnung ein Praxissemester vorsieht (s.o.).

Das Betriebspraktikum entfällt nur dann, wenn

  • der/die Studierende gemäß einer Modul-Prüfungs-Ordnung vor 2023 eingeschrieben ist und gemäß dieser MPO das Praxissemester abzuleisten ist (s.o.).

Das Orientierungspraktikum

Erste Einblicke in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das Orientierungspraktikum dient zum Sammeln von Erfahrungen in pädagogischen Berufsfeldern der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und sollte vor Studienbeginn liegen. Es dauert mindestens vier Wochen bei einer Arbeitszeit von etwa 30 Stunden pro Woche. Die werktägliche Anwesenheit in der besuchten Einrichtung sollte 5 Stunden nicht unterschreiten.

Der Zeitpunkt des Praktikums liegt in der Regel vor dem Studium. Der Nachweis über das abgeleistete Orientierungspraktikum wird von der entsprechenden Einrichtung ausgestellt. Zur Dokumentation dient ein Studienportfolio.

Zur Vorlage von Nachweis und Portfolio entnehmen Sie bitte die entsprechenden Hinweise bei der für Sie zuständigen Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Praktikumsorte und Inhalte sind beispielsweise die Arbeit an staatlichen, kirchlichen oder freien Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für den Kinder- und Jugendsport sowie der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Praxis von Schulen. Zum schulischen Bereich gehören Hospitationen in verschiedenen Schulformen und Schulstufen sowie die Beteiligung an Festen, Schulfahrten und anderen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.

Das Orientierungspraktikum kann in mehreren Abschnitte und bei mehreren Einrichtungen - auch außerhalb Hessens oder im Ausland - abgeleistet werden.

Auf Antrag können Tätigkeiten in Bereichen pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als Orientierungspraktikum anerkannt werden, die während des Zivildienstes, eines sozialen Jahres, im Rahmen eines freiwilligen Ehrenamtes oder einer entsprechenden Berufsausübung abgeleistet wurden. Praktika, die während der Schul- oder Ferienzeit abgeleistet wurden, können nicht als Orientierungspraktikum angerechnet werden.

Zuständig für das Orientierungspraktikum sind die in der nebenstehenden Box genannten Stellen an den hessischen Universitäten. Dorthin wenden Sie sich bitte bei weiterführenden Fragen zum Orientierungspraktikum. 

Zuständig für das Orientierungspraktikum sind die nachfolgenden Stellen:

Das Betriebspraktikum

Einblicke in nichtpädagogische Arbeitsfelder

Das Betriebspraktikum soll Einblicke in ein Berufsfeld außerhalb des pädagogischen Bereichs vermitteln. Es dauert mindestens 8 Wochen bei einer branchenüblichen Arbeitszeit von etwa 40 Stunden pro Woche (rund 320 Arbeitsstunden). 

Praktikumsort ist ein Produktions, Weiterbildungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb. Das Betriebspraktikum kann in maximal zwei Teilen - auch bei verschiedenen Arbeitsgebern - abgeleistet werden.

Die Dokumentation erfolgt über ein Studienportfolio, das Sie von den Internetseiten ihrer zuständigen Prüfungsstelle herunterladen können.

Der Nachweis über das abgeleistete Betriebspraktikum wird vom Betrieb ausgestellt. Der Nachweis sollte das Volumen der Tätigkeit ausweisen (Dauer und Stundenzahl) sowie einen Satz zur Beschreibung Ihrer ausgeübten Tätigkeit enthalten.

Anerkennung

Das Betriebspraktikum entfällt bei einer nachgewiesenen beruflichen Ausbildung oder wenn berufliche Praktika im Rahmen der Vorschriften für das Lehramt an beruflichen Schulen abzuleisten sind. Auch Tätigkeiten im Rahmen des Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines sozialen Jahrs können anerkannt werden.

Ein entsprechender Nachweis ist rechtzeitig, spätestens bei der Abholung der Meldeunterlagen, der zuständigen Prüfungsstelle vorzulegen. Reichen Sie Ihre Unterlagen zum Betriebspraktikum bitte mit einem adressierten und ausreichend frankiertem DIN-A4 Rückumschlag bei Ihrer Prüfungsstelle ein. Auch bei einer Anerkennung ist die Bescheinigung einzureichen.

Praktika, die während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule absolviert wurden, werden nicht anerkannt. 

Studienportfolio 

Das Portfolio soll Ihnen helfen, Ihre Erfahrungen und Eindrücke aus dem Betriebspraktikum zu ordnen, zu reflektieren und für sich didaktisch zu verankern, so dass Sie Ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag als zukünftige Lehrkräfte auch im Bereich der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung und damit im Hinblick auf die berufliche Zukunft Ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden können.

Schülerinnen und Schüler aller Schulformen benötigen kompetente Wegbegleiterinnen und -begleiter, die Ihre Informationen aus erster Hand gewonnen haben und sich auf eigene Erfahrungen stützen können. Das Praktikum kann die Grundlage dafür sein, Ihr Wissen über die Arbeitswelt zu vertiefen und zu erweitern. 

Bei der Prüfungsstelle einzureichende Unterlagen

Bitte legen Sie der für Sie zuständigen Prüfungsstelle folgende Unterlagen vor, um eine Bescheinigung für das Betriebspraktikum zu beantragen:

  • das von Ihnen geschriebene Studienportfolio,
  • den Nachweis ihrer Praktikumsstelle über das abgeleistete Betriebspraktikum, aus dem unter anderem Zeitraum, Wochenarbeitszeit und Gesamtarbeitszeit (in Stunden) hervorgehen,
  • den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Bescheinigung für das Betriebspraktikum“ (in zweifacher Ausfertigung),
  • einen adressierten und ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag.

Die Anschrift der für Sie zuständigen Prüfungsstelle sowie Kontaktdaten bei Rückfragen finden Sie über die in der nebenstehenden Box angegebenen Links zum Betriebspraktikum.

Es empfiehlt sich, die Unterlagen zum Betriebspraktikum frühzeitig – also nicht erst unmittelbar vor der Ersten Staatsprüfung – der Hessischen Lehrkräfteakademie zur Anerkennung mit einem adressierten und ausreichend frankiertem Rückumschlag vorzulegen.

Meldeunterlagen

Die Meldeunterlagen zum Betriebspraktikum finden bei Ihrer zuständigen Prüfungsstelle. 

Praktikumsbörse

Bei der Suche nach einer Praktikumsstelle kann ein Blick in die Praktikumsbörse der Arbeitsgemeinschaft der hessischen IHKs hilfreich sein.

Praxissemester

An der Universität Kassel, der Justus-Liebig-Universität in Gießen und der Goethe-Universität in Frankfurt am Main wird bei ausgewählten Lehrämtern ein Praxissemester durchgeführt.

Dies trifft auf folgende Lehrämter zu:

  • an der Universität Kassel auf das Lehramt an Grundschulen und an Haupt- und Realschulen,
  • an der Justus-Liebig-Universität auf das Lehramt an Förderschulen,
  • an der Goethe-Universität auf das Lehramt an Gymnasien.

Bei den genannten Lehrämtern entfällt das Orientierungs- und Betriebspraktikum.

Prüfungsstellen

Studentin vor dem Eingang zu einer Universität

Erste Staatsprüfung

Prüfungsstellen in Hessen

Ansprechpartner für die Erste Staatsprüfung sind in Hessen die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie.