Eine Frau in einem handwerklichen Betrieb

Betriebspraktikum

Der Nachweis des abgeleisteten Betriebspraktikums ist eine Voraussetzung zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Das Betriebspraktikum soll Einblicke in ein Berufsfeld außerhalb des pädagogischen Bereichs vermitteln. Der Praktikumsbetrieb muss im Bereich Produktion, Weiterverarbeitung, Handel, Handwerk oder Dienstleistung verortet sein.

Der Umfang des Betriebspraktikums soll 8 Wochen mit branchenüblicher Wochenarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) betragen. Das Betriebspraktikum kann bei maximal zwei verschiedenen Arbeitgebern abgeleistet werden. Ihre Arbeitsleistung muss nicht unentgeltlich sein. Nach § 2 Sozialgesetzbuch VII ist der Unfallversicherungsschutz während des Praktikums gewährleistet.

Das Betriebspraktikum entfällt bei nachgewiesener abgeschlossener beruflicher Ausbildung, nachweisbar abgeleisteten Diensten (Wehr- oder Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr) oder abgeleistetem Jahrespraktikum an der Fachoberschule. Bitte reichen Sie in diesen Fällen einen entsprechenden Nachweis und die im Infokasten unter 3. und 4. genannten Unterlagen ein.

Bescheinigung beantragen

Bei der Prüfungsstelle einzureichende Unterlagen

Bitte legen Sie der für Sie zuständigen PrüfungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster frühzeitig vor der Ersten Staatsprüfung folgende Unterlagen vor, um eine Bescheinigung für das Betriebspraktikum zu beantragen:

  1. Das von Ihnen geschriebene Portfolio (siehe Downloads),
  2. den formlosen Nachweis Ihrer Praktikumsstelle über das abgeleistete Betriebspraktikum, aus dem unter anderem Art der Tätigkeit, Zeitraum, Wochenarbeitszeit und Gesamtarbeitszeit (in Stunden) hervorgehen,
  3. den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Bescheinigung für das Betriebspraktikum“ in zweifacher Ausfertigung (siehe Downloads) und
  4. einen adressierten und ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag. Andernfalls liegt die Bescheinigung zur Abholung in der Prüfungsstelle bereit.

Praktika, die während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule absolviert wurden, werden nicht anerkannt. Praktika und Arbeitszeiten nach dem Abitur und vor Beginn des Studiums können gegebenenfalls nach Prüfung anerkannt werden.

Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Praxissemester absolviert und gemäß einer Modulprüfungsordnung vor 2023 studiert haben, entfällt das Betriebspraktikum und jegliche Nachweispflicht dazu.

Portfolio

Das Portfolio soll Ihnen helfen, Ihre Erfahrungen und Eindrücke aus dem Betriebspraktikum zu ordnen, zu reflektieren und für sich didaktisch zu verankern, so dass Sie Ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag als zukünftige Lehrkräfte auch im Bereich der Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler gerecht werden können. Das Praktikum kann die Grundlage sein, Ihr Wissen über die Arbeitswelt zu vertiefen und zu erweitern.

Praktikumsbörse

Suche nach Ausbildungs- und Praktikumsstellen

Bei der Suche nach einer Praktikumsstelle kann ein Blick in die Praktikumsbörse der Arbeitsgemeinschaft der hessischen IHKs hilfreich sein.