Eine Referentin erklärt einer kleinen Teilnehmergruppe etwas; sie gestikuliert mit den Händen

Sicherung der Qualität in der Fortbildung für Schulen und Lehrkräfte

Mit Hilfe der Akkreditierung der Fortbildungsangebote und der Anbieter sollen Qualitätsstandards sichergestellt und den Schulen ein umfassender und übersichtlicher Katalog zur Verfügung gestellt werden.

Lesedauer:3 Minuten

Akkreditierung von Angeboten und Anbietern

Der Gesetzgeber sieht für die hessische Lehrerfortbildung die Akkreditierung aller Angebote vor (§ 65 Hessisches Lehrerbildungsgesetz). Durch die Akkreditierung soll die Eignung der jeweiligen Fortbildung oder Maßnahme nachgewiesen werden.

Alle Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote zum Erhalt und zur Erweiterung der berufsbezogenen Qualifikation und zur Vorbereitung auf neue oder erweiterte Aufgaben [...] bedürfen der Akkreditierung, durch die die Eignung der jeweiligen Fortbildung oder Maßnahme nachgewiesen wird.

Hessisches Lehrerbildungsgesetz § 65 (1)

Dieser Nachweis wird erbracht, indem insbesondere die folgenden Anforderungen an Fortbildungsangebote erfüllt werden, die auf den Standards anerkannter Qualitätsmanagementsysteme für die Fort- und Weiterbildung beruhen:

  • Vereinbarkeit der Angebote mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Hessischen Schulgesetzes (§§ 1-3),
  • Ausrichtung an den in § 63 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes genannten Aufgaben der Fortbildung und Personalentwicklung,
  • Angaben zu den Inhalten, zur didaktischen und methodischen Gestaltung sowie zu den zu erwerbenden Fähigkeiten und Fertigkeiten,
  • die Benennung der Adressaten (Fächer/Berufsfelder, Schulformen und Zielgruppen),
  • die Zusage zu einer Rückmeldung der Teilnehmerzahlen sowie zu einer Dokumentation und Evaluation der Fortbildung.

Das Verfahren der Akkreditierung steht sowohl staatlichen als auch nichtstaatlichen Trägern von Fortbildungen offen.

Die Anbieter aus staatlichen, kirchlichen und universitären Einrichtungen sind bereits per Gesetz akkreditiert. Unternehmen bzw. Organisationen und Personen hingegen müssen sich als Anbieter von der Hessischen Lehrkräfteakademie akkreditieren lassen.

Die Anforderungen an die Anbieter bestehen unter anderem in Angaben

  • zur fachlichen und pädagogischen Qualifikation der Führungs- und Lehrkräfte,
  • zu den Schwerpunkten der Fortbildungstätigkeit und den Räumlichkeiten der Veranstaltungen und deren technischer Ausstattung
  • zu den eingesetzten Qualitätssicherungssystemen bzw. den erworbenen Zertifikaten.

Weiterführende Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dem Internetportal der Akkreditierungsstelle. Dort sind auch Hilfestellungen zur Antragstellung und weitere Informationen zur Akkreditierung zu finden.

Daten zur Steuerung für die hessische Bildungsverwaltung

Weil die Anbieter die Teilnehmerzahlen an die Akkreditierung zurückmelden, liegen umfassende und strukturierte Daten zu wesentlichen Bereichen der hessischen Lehrerfortbildung vor. So kann insbesondere darüber Auskunft gegeben werden, an welchen Fortbildungen hessische Lehrkräfte teilnehmen.

Das so gewonnene Steuerungswissen versetzt die Träger von Fortbildung, die Schulen und die Kultusverwaltung in die Lage, das Fortbildungsangebot stärker auf die Bedürfnisse der Schulen und Lehrkräfte auszurichten.

Bei Fragen

Fragen zur Akkreditierung richten Sie bitte per E-Mail an 

Akkreditierung.LA@kultus.hessen.de