Ein Übersetzer bei der Arbeit; vor ihm zwei Monitore mit Texten

Übersetzerin und Übersetzer für die gewählte Sprache

Staatliche Prüfung zur Übersetzerin oder zum Übersetzer für die gewählte Sprache 

Geforderte Prüfungsleistungen

Prüfungsteile

  • Übersetzung eines allgemeinen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend eines deutschen Textes mit ca. 2750 Anschlägen)
     
  • Übersetzung eines allgemeinen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 2750 Anschläge)
     
  • Übersetzung eines fachlichen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend eines deutschen Textes mit ca. 2750 Anschlägen) – Vertiefte Kenntnisse
     
  • Übersetzung eines fachlichen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 2750 Anschläge) – Vertiefte Kenntnisse

Erster Klausurtag:

  • Aufsatz in der Nichtmuttersprache über ein landeskundliches Thema; es stehen 3 Themen zur Auswahl (Bearbeitungszeit: 90 Minuten)
     
  • Multiple-Choice-Test zu juristischen Sachverhalten; 30 Fragen (Bearbeitungszeit: 30 Minuten) 

Zweiter Klausurtag:

  • Übersetzung eines juristischen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend eines deutschen Textes ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten) – Die Nutzung eines Wörterbuchs ist erlaubt.
     
  • Übersetzung eines allgemeinen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten)
     
  • Übersetzung eines fachlichen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten) – Nutzung eines Wörterbuches erlaubt
     
  • Übersetzung eines fachlichen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten) – Nutzung eines Wörterbuches erlaubt

  • Gespräch in beiden Sprachen über verschiedene Gebiete der allgemeinen Landeskunde dieses Landes / Sprachraums und Deutschlands unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte (Dauer höchstens fünfzehn Minuten)
     
  • Übersetzen eines schwierigen fremdsprachlichen Textes, das fundierte sachliche und fachsprachliche Kenntnisse aus dem gewählten Fachgebiet voraussetzt und eine Unterhaltung in der Fremdsprache über dieses Gebiet (Dauer höchstens fünfzehn Minuten)
     
  • Stegreifübersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Dauer höchstens zehn Minuten)
     
  • Stegreifübersetzung eines Textes mit juristischer Thematik (z.B. Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht…) aus dem Deutschen in die Fremdsprache und Gespräch über die juristischen Sachverhalte und Zusammenhänge der Textvorlage (Dauer höchstens fünfzehn Minuten).
     
  • Nachweis der Kenntnis und Erläuterung der fachlichen und sprachlichen Hilfsmittel einer Übersetzerin oder eines Übersetzers (Dauer höchstens zehn Minuten)
     
  • kurzes, konsekutives Dolmetschen einer zweisprachig geführten Verhandlung allgemeiner Thematik in kurzen Gesprächsabschnitten (Dauer höchstens zehn Minuten).

Meldetermine

Spätester postalischer Eingang der Meldeunterlagen, Übersicht über die Zeiträume der Prüfungsteile je nach Meldetermin.

Zusendung der Hausarbeiten:

► Anfang/Mitte Juni

Klausuren:

► Mitte/Ende September

Mündliche Prüfungen:

► Mitte November bis Mitte Dezember

Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:

Zusendung der Hausarbeiten:

► Anfang/Mitte Dezember

Klausuren:

► Mitte/Ende März

Mündliche Prüfungen:

► Anfang Juni bis Mitte Juli

Rechtsgrundlage 

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

Zum GesetzestextÖffnet sich in einem neuen Fenster

Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung können Sie der ÜDPVO §§1-22 und §§60-65 entnehmen.

Anmeldung zur Prüfung 

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachfolgende Meldeformular, das Formular „Berufsbezogener Lebenslauf“ und das Formblatt „Erklärung zu bisherigen Prüfungen“.

Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung und Zulassung zur PrüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Bei Fragen

Bei Fragen zur Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ihre gewählte Sprache.

SpracheKontakt
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Telefon: +49 6151 3682-552

E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD1.LA@kultus.hessen.de

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Claudia Spatz

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E-Mail: Staatlichepruefungen.UeD2.LA@kultus.hessen.de