Staatliche Prüfung
Übersetzerin und Übersetzer für die gewählte Sprache
Prüfungsteile
- Übersetzung eines allgemeinen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend eines deutschen Textes mit ca. 2750 Anschlägen)
- Übersetzung eines allgemeinen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 2750 Anschläge)
- Übersetzung eines fachlichen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend eines deutschen Textes mit ca. 2750 Anschlägen) – Vertiefte Kenntnisse
- Übersetzung eines fachlichen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 2750 Anschläge) – Vertiefte Kenntnisse
Erster Klausurtag:
- Aufsatz in der Nichtmuttersprache über ein landeskundliches Thema; es stehen 3 Themen zur Auswahl (Bearbeitungszeit: 90 Minuten)
- Multiple-Choice-Test zu juristischen Sachverhalten; 30 Fragen (Bearbeitungszeit: 30 Minuten)
Zweiter Klausurtag:
- Übersetzung eines juristischen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage entsprechend eines deutschen Textes ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten) – Die Nutzung eines Wörterbuchs ist erlaubt.
- Übersetzung eines allgemeinen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten)
- Übersetzung eines fachlichen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Textvorlage ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten) – Nutzung eines Wörterbuches erlaubt
- Übersetzung eines fachlichen Textes aus dem Deutschen in die Fremdsprache (Textvorlage ca. 1375 Anschläge, Bearbeitungszeit: 75 Minuten) – Nutzung eines Wörterbuches erlaubt
- Gespräch in beiden Sprachen über verschiedene Gebiete der allgemeinen Landeskunde dieses Landes / Sprachraums und Deutschlands unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte (Dauer höchstens fünfzehn Minuten)
- Übersetzen eines schwierigen fremdsprachlichen Textes, das fundierte sachliche und fachsprachliche Kenntnisse aus dem gewählten Fachgebiet voraussetzt und eine Unterhaltung in der Fremdsprache über dieses Gebiet (Dauer höchstens fünfzehn Minuten)
- Stegreifübersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache ins Deutsche (Dauer höchstens zehn Minuten)
- Stegreifübersetzung eines Textes mit juristischer Thematik (z.B. Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht…) aus dem Deutschen in die Fremdsprache und Gespräch über die juristischen Sachverhalte und Zusammenhänge der Textvorlage (Dauer höchstens fünfzehn Minuten).
- Nachweis der Kenntnis und Erläuterung der fachlichen und sprachlichen Hilfsmittel einer Übersetzerin oder eines Übersetzers (Dauer höchstens zehn Minuten)
- kurzes, konsekutives Dolmetschen einer zweisprachig geführten Verhandlung allgemeiner Thematik in kurzen Gesprächsabschnitten (Dauer höchstens zehn Minuten).
Meldetermine
Spätester postalischer Eingang der Meldeunterlagen, Übersicht über die Zeiträume der Prüfungsteile je nach Meldetermin.
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang/Mitte Juni
Klausuren:
► Mitte/Ende September
Mündliche Prüfungen:
► Mitte November bis Mitte Dezember
Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:
Zusendung der Hausarbeiten:
► Anfang/Mitte Dezember
Klausuren:
► Mitte/Ende März
Mündliche Prüfungen:
► Anfang Juni bis Mitte Juli
Prüfungsangebot
Auf einen Blick
Angebotene Sprachen und Fachgebiete
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.
In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung können Sie der ÜDPVO §§1-22 und §§60-65 entnehmen.
Anmeldung zur Prüfung
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachfolgende Meldeformular, das Formular „Berufsbezogener Lebenslauf“ und das Formblatt „Erklärung zu bisherigen Prüfungen“.
Downloads
Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung und Zulassung zur PrüfungÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Zulassung zur Prüfung
Bei Fragen
Bei Fragen zur Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für Ihre gewählte Sprache.
Sprache | Kontakt |
---|---|
| N.N. Telefon: +49 6151 3682-552 |
| Claudia Spatz Telefon: +49 6151 3682-565 |
Zuständigkeit
Sachgebiet I.1-3
Besondere Staatliche Prüfungen
Telefon
Fax
+49 611 32767-1117
Hessische Lehrkräfteakademie
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
SachgebietsleitungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Erreichbarkeit:
montags bis donnerstags
von 09:00-12:00 Uhr
Vereinbarung von Telefonterminen sind außerhalb dieser Zeiten möglich.
Besuche bitte nur nach vorheriger Absprache.