Grafiische Gestaltung des Sachverhalts Datenschutz - ein Notebook mit Schloss

Bei Ihrer Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen

Informationen und Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß §§ 23, 31 ff Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG); Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2017 zum Schutz natürlicher Personen (Datenschutz- Grundverordnung; DS- GVO)

Gemäß den Vorgaben des Art. 13 DS-GVO und den §§ 23, 31 ff HDSIG informieren wir Sie hiermit darüber, dass die in der Zuständigkeit der Hessischen Lehrkräfteakademie liegenden Aufgaben der Personalverwaltung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage des § 83 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz in Verbindung mit § 23 Abs. 1 HDSIG erfolgt.

Zu den Aufgaben der Personalverwaltung gehört unter anderem:

  • die Erfassung Ihrer Bewerberdaten
  • die Durchführung von Eignungsüberprüfungsverfahren  
  • die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
  • die Zulassung zu einem Anpassungslehrgang im Rahmen der Anerkennung von Lehrerdiplomen aus EU-Mitgliedsstaaten 
  • die Einstellung in den Vorbereitungsdienst/Berufung in das Beamtenverhältnis 
  • die Zahlbarmachung der Anwärtebezüge (inklusive der Weitergabe der erforderlichen Daten an die Hessische Bezügestelle)
  • die kontinuierliche Aktualisierung Ihrer Personaldaten im laufenden Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel Adressänderung, Heirat, Mutterschutz, Elternzeit usw.)
  • die Dokumentation des Ausbildungsverlaufs und des Prüfungsverfahrens zur Zweiten Staatsprüfung/Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern
  • die Erstellung der Freifahrtberechtigung (Landesticket Hessen)
  • die Erzeugung von für die Aufgabenerledigung erforderlichen Berichten und Auswertungen.

Verantwortlichkeit 

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf diesen Internetseiten ist die Hessische Lehrkräfteakademie, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main (Telefon: +49 69 389 89-00, E-Mail: poststelle.la@kultus.hessen.de).

Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Hessischen Lehrkräfteakademie erreichen Sie über die Hessische Lehrkräfteakademie, Stuttgarter Str. 18-24, 60329 Frankfurt am Main, E-Mail: datenschutz.LA@kultus.hessen.de.

Daten

Folgende Daten werden erhoben und zur vorbenannten Aufgabenerfüllung verarbeitet:

Erhobene Daten

  • Bewerbernummer
  • Personalnummer
  • Name
  • Vornamen
  • Titel
  • Geburtsname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Behinderung
  • Familienstand
  • Kinder
  • Anschrift
  • Kommunikationsdaten (private E-Mail, private Telefon-/Mobilfunknummer)
  • Bankverbindung
  • Steuer-ID
  • Konfession
  • Krankenkasse
  • Sozialversicherungsnummer

  • Einsatzwünsche (Ausbildungsseminar)
  • Einsatzwunschbegründung
  • Härte- /Wartepunkte
  • Art und Noten der Studienabschlüsse
  • Lehrämter, Lehrbefähigung, Fachrichtungen
  • Unterrichtserlaubnisse
  • Fächer
  • Ranglistenpositionen
  • Rechtsverhältnis
  • Status
  • Ausbildungsdienststellen
  • Anrechnungen
  • Ermäßigungen
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Dienstbezeichnung
  • Besoldungsgruppe
  • Mutterschutz
  • Elternzeit, ggf. Beschäftigungsumfang während der Elternzeit
  • Nebentätigkeit
  • Stundensoll
  • interne Verarbeitungsvermerke

  • Zugang
  • Abgang
  • Versetzung
  • Abordnungen

  • Besuchte Modul- und Ausbildungsveranstaltungen und deren Bewertungen
  • Betreuer und Thema der pädagogischen Facharbeit
  • Termine der Zweiten Staatsprüfung
  • Note der Zweiten Staatsprüfung

Abrechnung von Reisekosten

Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt nach Selbstregistrierung über das Serviceportal Hessen durch die Hessische Bezügestelle in Verbindung mit dem Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung.

Für die Reisekostenabrechnung werden die erforderlichen Daten bei Ihnen erhoben und nicht durch die Hessische Lehrkräfteakademie übermittelt.

Ein angehender Lehrer und eine angehende Lehrerin, die im Treppenhaus einer Schule stehen und auf den Betrachter hinabschauen

Referendariat in Hessen

Ihre Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst

Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst finden in Hessen jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines jeden Jahres statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Quereinstieg möglich.

Allgemeine Regelungen

Eine regelmäßige Übermittlung von Daten findet nicht statt.

Eine Datenübermittlung an andere Dienststellen und Behörden erfolgt in der Regel durch Ihre Beantragung und/oder Ihre Einwilligung gemäß § 90 Hessisches Beamtengesetz (HBG) in Verbindung mit §§ 22 Abs. 1, 21 HDSIG. 3. 

Die erfassten, vorbenannten Daten werden von meiner Behörde jeweils nur solange gespeichert, wie es für die rechtmäßige Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Löschung der Daten für die einzelnen Verfahren nach der regelmäßigen Aufbewahrungsfrist.

  1. Für das Bewerbungsverfahren fünf Jahre nach der letzten Bewerbung
  2. Für Personaldaten von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die nicht von einer anderen hessischen Dienststelle weiterbeschäftigt werden, 5 Jahre nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze
  3. Für Abwesenheitsdaten im Rahmen von Krankheiten und Mutterschutz 3 Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres
  4. Für Abwesenheiten im Rahmen von Elternzeiten 3 Jahre nach Ablauf der Anspruchsgrundlage.

Eine (teilweise) Nichtbereitstellung personenbezogener Daten kann unter Umständen zur Nichteinstellung in den Vorbereitungsdienst oder Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst führen, da eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung seitens der Behörde dann nicht mehr möglich sein kann.

Ihre Rechte

Sie können nach Art.15 DS-GVO oder §52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §24 Abs.2, §26 Abs.2 und §33 HDSIG sowie §52 Abs.2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art.16 DS-GVO oder §53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Unter den Bedingungen des Art.17 DS-GVO und der §§34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Im Rahmen der Vorgaben des Art.18 DS-GVO und §53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Nach Art.21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, zum Beispiel, wenn uns im Sinne von §35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden.

Schlagworte zum Thema