Lehrerin mit Tablet vor Klasse

Allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation als Lehrkraft außerhalb von Deutschland erworben haben und in Hessen als Lehrerin oder Lehrer langfristig im öffentlichen Schuldienst arbeiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Hierfür sind wir als Anerkennungsstelle für ausländische Lehramtsabschlüsse der Hessischen Lehrkräfteakademie zuständig.

Wenn Sie in Ihrem Ausbildungsland eine vollständig ausgebildete Lehrkraft sind und einen Antrag auf Anerkennung stellen, prüfen wir die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses und erstellen einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.

Im Anerkennungsbescheid stellen wir fest: 

  • ob Sie in Ihrem Ausbildungsland über eine abgeschlossene Qualifikation als Lehrkraft verfügen (teilweise Anerkennung),
  • welche Ausbildungsunterschiede (im Vergleich zu einer hessischen Lehramtsausbildung) bestehen,
  • welche Auflagen Sie (Ausgleichsmaßnahmen) für eine vollständige Anerkennung (Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt) erbringen müssen

Wenn ein Unterrichtsfach (nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz §§10-14) ohne Auflagen anerkannt werden kann, so erhalten Sie für dieses Unterrichtsfach eine Lehrbefähigung.

Ausgleichsmaßnahmen

Folgende Auflagen (Ausgleichsmaßnahmen) können in Ihrem Bescheid ausgesprochen werden:

  • Studienleistungen (einzelne Module oder ein Unterrichtsfach),
  • Sprachnachweise in einer Fremdsprache, die Sie unterrichten,
  • der deutsche SprachnachweisÖffnet sich in einem neuen Fenster,
  • Ausgleichsmaßnahmen der zweiten (praktischen) Phase der Lehrkräftebildung (zum Beispiel: Vorbereitungsdienst).

Es besteht keine Frist, innerhalb derer Sie Ihre Auflagen erfüllen müssen. 

Bestehen keine Ausbildungsunterschiede oder konnten diese bereits ausgeglichen werden, erhalten Sie einen Gleichstellungsbescheid. Für eine unbefristete Einstellung ist in der Regel eine Gleichstellung Ihres Abschlusses mit einem hessischen Lehramt erforderlich. 

Auch wenn noch keine Gleichstellung einer ausländischen Ausbildung als Lehrkraft erfolgen konnte, können Sie in Hessen an einer Schule tätig werden. 

Zum einen steht es Ihnen frei, sich jederzeit und mit verschiedensten akademischen Qualifikationen für befristete Stellen, zum Beispiel als Vertretungslehrkraft, Schulbegleitung, Teilhabeassistenz oder für den Ganztagsbereich zu bewerben.  Wenden Sie sich hierzu direkt an einzelne Schulen oder an eines der Staatlichen Schulämter. 

Zum anderen ist es möglich, dass Sie in Ihrem Anerkennungsbescheid eine Lehrbefähigung für ein Unterrichtsfach erhalten haben, obwohl Sie für eine Gleichstellung noch einige Auflagen erfüllen müssen. Dies berechtigt Sie, dieses Fach an der entsprechenden Schulform (in der Regel mit einem befristeten Vertrag) zu unterrichten. 

EU-Staaten

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus der Europäischen Union

Wer ein mindestens dreijähriges akademisches Lehramtsstudium abgeschlossen und im Herkunftsland eine Befähigung für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichstellung des Lehrerbildungsnachweises stellen, um in Hessen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen zu unterrichten.

Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten hat die Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt zum Ziel.

Weitere Informationen

Nicht-EU-Staaten

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen außerhalb der Europäischen Union

Lehramtsabschlüsse, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, können durch die Hessische Lehrkräfteakademie anerkannt werden.

Weitere Informationen 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten Personen.

 Erstkontakt

► montags bis freitags 8:00 - 12:00 Uhr

Kristin Englert (Nicht-EU)
Telefon: +49 641 4609010-445
E-Mail: Kristin.Englert@kultus.hessen.de

Alexandra Seip (EU)
Telefon: +49 641 4609010-447
E-Mail: Alexandra.Seip@kultus.hessen.de

Beratung, Prüfung, Entscheidung, Eignungsprüfungen, Anerkennungsverfahren

Isabel Spenner
(Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

Stefanie Hustedt
(stellv. Sachgebietsleiterin)
Telefon: +49 641 4609010-446
E-Mail: Stefanie.Hustedt@kultus.hessen.de

Anika Bonas
Telefon: +49 641 4609010-464
E-Mail: Anika.Bonas@kultus.hessen.de

Philipp Klein
Telefon: +49 641 4609010-469
E-Mail: Philipp.Klein@kultus.hessen.de

Caroline Sala
Telefon: +49 641 4609010-481
E-Mail: Caroline.Sala@kultus.hessen.de

Isabel Spenner
Telefon: +49 641 4609010-448
E-Mail: Isabel.Spenner@kultus.hessen.de

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