Die Wahlfachprüfung kann wahlweise als Klausur oder mündliche Prüfung abgelegt werden.
Eine Zulassung für die Wahlfachprüfung ist nur möglich, wenn u.a. ein vollständiges Studium in dem jeweiligen Fach nachgewiesen werden kann.
Meldeunterlagen, das Prüfendenblatt und weitere Informationen zur Wahlfachprüfung erhalten Sie persönlich in der Prüfungsstelle. Bitte beachten Sie den für Sie zuständigen Kontakt (Lehramt beachten) und die Prüfungstermine und -fristen für die Wahlfachprüfung einer jeweiligen Kampagne.