Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen basieren grundsätzlich auf universitären Leistungen. Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie unten.
Universität Kassel
Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen und Prüfungen für das Lehramtsstudium
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Bitte beachten Sie:
Immatrikulation an die Universität Kassel
Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und Immatrikulationsfristen – für den von Ihnen gewünschten lehrkräftebildenden Studiengang an der Universität in Kassel bewerben und immatrikulieren.
Sofern Ihr angestrebter lehrkräftebildender Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist, empfehlen wir die Immatrikulation in das erste Semester. Eine mögliche Höherstufung wird im Nachgang mit der Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen vorgenommen.
Ist Ihr angestrebter lehrkräftebildender Studiengang hingegen zulassungsbeschränkt, kann vor Immatrikulation eine Höherstufung beantragt werden. In diesem Fall ist ein entsprechendes Kreuz im Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zu setzen.
Nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (siehe unter Downloads) sowie alle zugehörigen Unterlagen in der Prüfungsstelle Kassel ein. Die erforderlichen Unterlagen werden auf Seite 3 des Antrags auf Anrechnung detailliert aufgeführt.
Liegen Ihr Antrag und alle dazu notwendigen Unterlagen in der Prüfungsstelle Kassel vor, wird nach entsprechender Prüfung gegebenenfalls ein Anrechnungsbescheid erstellt und Ihnen ausgehändigt oder per Post an Sie gesendet.
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Kontakt
Prüfungsstelle Kassel
für die Erste Staatsprüfung
Hessische Lehrkräfteakademie
Hessische Lehrkräfteakademie
Prüfungsstelle Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
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