Unterlagen auf einem Tisch

Prüfungsteile nach Lehrämtern

Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Bildungswissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben.

Modularisierte Lehramtsstudiengänge

Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Bildungswissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben.

Die Bildungswissenschaften umfassen die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften sowie alle weiteren Disziplinen, die sich mit Bildungssystemen und deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen.

Prüfungsteile und Benotungskriterien

Nachfolgend finden Sie – nach den verschiedenen Lehrämtern differenziert – wichtige Informationen zu den Prüfungsteilen und den Benotungskriterien der Ersten Staatsprüfung für die einzelnen Lehrämter. 

Beachten Sie bitte auch den Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte" (PDF), der jeweils heruntergeladen werden kann. Der dargestellte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt.

Prüfungsteile

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.

Teil A: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren.

Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B: Prüfungen in Didaktik der Grundschule und den Fächern (Deutsch, Mathematik, weiteres Fach) für das Lehramt an Grundschulen

  • Eine vierstündige Klausur in einem der drei Fächer (Klassen 1-6) oder in Didaktik der Grundschule.
  • Drei organisatorisch getrennte, mündliche Prüfungen von je 20 Minuten in drei weiteren Fächern oder in zwei Fächern und Didaktik der Grundschule. Dies entspricht dem gesetzlich geforderten Prüfungsumfang von 60 Minuten.

Die Inhalte für die Klausur des gewählten Faches sollen sich an zentralen Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik orientieren.

Die Inhalte der mündlichen Prüfungen in den Unterrichtsfächern (Klassen 1-6) sollen sich an zentralen Kompetenzen in der Fachdidaktik, sowie an zentralen fachwissenschaftlichen Kompetenzen orientieren. Die fachwissenschaftlichen Fragestellungen sollen in Anlehnung an die fachdidaktischen Themen entwickelt werden.

Die Inhalte für eine Klausur wie auch für eine mündliche Prüfung der Didaktik der Grundschule sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren.

Teil C: Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen.

Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.

Teil A: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B: Prüfungen in den Fächern für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen

  • Eine vierstündige Klausur in einem Fach.
  • Eine einstündige mündliche Prüfung im anderen Fach.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und an Kompetenzen aus der Fachdidaktik orientieren.

Teil C: Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen. Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen. 

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.

Teil A: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung( 30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte der Klausur und der mündlichen Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B: Prüfungen in den Fächern für das Lehramt an Gymnasien

  • Eine vierstündige Klausur in einem Fach.
  • Eine einstündige mündliche Prüfung im anderen Fach.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und an Kompetenzen aus der Fachdidaktik orientieren.

Teil C: Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen. Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Bei einer Fächerkombination mit Musik oder Kunst ist die Klausur jeweils im künstlerischen Fach zu schreiben.

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren sind die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit und die Wahlfachprüfung.

Teil A: Wahlfachprüfung 
(muss vor den Teilen B und C abgeschlossen sein)

  • Eine einstündige mündliche Prüfung oder eine vierstündige Klausur.

Die Inhalte der mündlichen Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die mündlichen Prüfungen in den neuen Fremdsprachen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Teil B: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil C: Prüfungen in den Fachrichtungen und diagnostische Hausarbeit

  • in der ersten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten),
  • in der zweiten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten) und
  • die diagnostische Hausarbeit. 

Kompetenzrahmen 

Grundlage für die Erste Staatsprüfung bilden die Kompetenzen und Inhalte, die in § 15 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) genannt werden. Der dort beschriebene Kompetenzrahmen bildet die Basis für die Erste Staatsprüfung in allen Lehrämtern.

Im Übrigen gelten für die Bildungswissenschaften die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossenen Standards und Kompetenzen für die Bildungswissenschaften.

Kompetenzrahmen

Kompetenzrahmen

Kompetenzen und Inhalte

Grundlegend für die Erste Staatprüfung sind die Kompetenzen und Inhalte, die in § 15 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) beschrieben werden.

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