Eine Lehrerin im Flur einer Schule

Informationen zum Vorbereitungsdienst mit einem Fach (Ein-Fach-Vorbereitungsdienst)

Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob die Möglichkeit besteht, Ihr Anerkennungsverfahren mit einem Fach abzuschließen, wenden Sie sich gern an die Ansprechpersonen (Beratung/Prüfung/Entscheidung) unseres Sachgebiets.

Der Gesetzgeber ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein Zulassungsverfahren zum Vorbereitungsdienst mit einem Unterrichtsfach. Diese Möglichkeit wird im Anerkennungsbescheid aufgeführt, wenn:

  • ein universitärer Abschluss vorliegt, der kein Bachelorabschluss ist,
  • die Abschlussnote mindestens befriedigend (3,50) ist,
  • aus dem Abschluss ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, das zum Zeitpunkt des Bescheides im Katalog der BedarfsfächerÖffnet sich in einem neuen Fenster im entsprechenden Lehramt für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst mit einem Unterrichtsfach gelistet ist.

Wenn Sie von uns einen Anerkennungsbescheid erhalten haben, der Ihnen diese Möglichkeit einräumt, so können Sie sich im Stellenportal für den Vorbereitungsdienst mit einem Fach bewerben.

Sofern darüber hinaus in Ihrem Anerkennungsbescheid die Möglichkeit einer Eignungsprüfung eingeräumt wird, so können Sie diese ebenfalls mit einem Fach ablegen.

Ein Lehrer im Klassenzimmer

Informationen

zur Eignungsprüfung

Falls der Anerkennungsbescheid dies eröffnet, können Sie eine Eignungsprüfung als Ausgleichsmaßnahme ablegen.