Tastatur mit Würfeln, die das Wort Translation bilden

Schriftdolmetscherin und Schriftdolmetscher

Staatliche Prüfung zur Schriftdolmetscherin oder zum Schriftdolmetscher für Laut- und Schriftsprache

Lesedauer:4 Minuten

Geforderte Prüfungsleistungen

Prüfungsteile

  • Zehnminütige Simultan- Mitschrift nach Diktat eines juristischen Textes. Mittlere Sprechgeschwindigkeit. Fachbegriffe und Rednernamen werden eine Woche vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Das Dokument wird gespeichert und ausgedruckt
     
  • Zehnminütige Live-Mitschrift einer Diskussion mit Haupt- und Nebensprecher aus dem Fachgebiet. Gleichbleibende Geschwindigkeit. Fachbegriffe und Rednernamen werden eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt. Die Mitschrift wird gespeichert und ausgedruckt.
     
  • Anfertigung eines Protokolls der Live- Mitschrift der Diskussion ( Punkt 2) . Zeit: 45 Minuten Wörterbücher können benutzt werden . Das Dokument wird gespeichert und ausgedruckt.

  • Gespräch über die Gestaltung und Abwicklung eines Auftrages bei verschiedenen Klientengruppen von der Aufbereitung über die Durchführung , bis hin zur Nachbereitung. Weitere berufsspezifische Kompetenzen.
     
  • Darstellen einer Dolmetschsituation (Rollenspiel)

Dauer der mündlichen Prüfung ca. 45 Minuten

Meldetermin

Spätester postalischer Eingang der Meldeunterlagen, die Staatliche Prüfung findet einmal jährlich statt.

Bei einer Meldung zum 1. Mai findet der schriftliche Teil der Prüfung am 1. Donnerstag im September, der mündliche Teil der Prüfung am 2. Donnerstag im Oktober statt.

Rechtsgrundlage 

Die rechtliche Grundlage der Prüfung bildet die „Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Hessen (ÜDPVO)“ in der jeweils gültigen Fassung.

In der Verordnung sind die Voraussetzungen für eine Prüfung erläutert. Zudem finden Sie umfassende Informationen zur Meldung und zur Durchführung der Prüfung.

Zum GesetzestextÖffnet sich in einem neuen Fenster

Zulassung zur Prüfung

Dolmetscherin mit Kopfhörer bei der Arbeit.

Infos

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Hinweise und Informationen zur Prüfung

Bei Fragen

Heike Kukuk
Telefon: +49 6151 3682-558
E-Mail: StaatlichePruefungen.Schriftdolmetscher.LA@kultus.hessen.de