Ausgewählte Bewerberinnen oder Bewerber, die bis zum Beginn der Qualifizierungsphase mindestens 6 Monate ununterbrochen in den Hessischen Schuldienst eingestellt sind und bei denen eine Eignungsfeststellung für die Qualifizierungsmaßnahme vorliegt, werden zum 01.08.2026 eingestellt.
Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber, auf die dies nicht zutrifft, werden zum 01.05.2026 eingestellt. Bis zum Start der Qualifizierungsmaßnahme am 01.08.2026 erfolgen für diese Personen Hospitationen und angeleiteter Unterricht.
Die Eingruppierung der im hessischen Schuldienst Beschäftigten richtet sich nach den Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (Anlage zum TV EGO-L-H). Nähere Angaben zur Eingruppierung können Sie dem untenstehenden Erlass „Quereinstieg in den hessischen Schuldienst im Haupt- und Realschulbereich…“ unter Punkt 5. entnehmen.
Mit dem Bestehen der Prüfung des Qualifizierungserfolges (Gleichstellung mit einer dem Lehramt an Hauptschulen und Realschulen gleichgestellten Qualifikation) kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Einstellung in das Beamtenverhältnis (A13 g.D.) erfolgen.