Sofern Sie bereits vor der Qualifizierungsphase seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen an einer Grundschule im hessischen Schuldienst eingestellt waren, werden Sie, bei Vorliegen einer Eignungsfeststellung, zum 1. August 2026 eingestellt. Andernfalls werden Sie bereits zum 1. Mai 2026 eingestellt und erhalten in dieser vorangestellten Phase durch Hospitationen und angeleiteten Unterricht einen Einblick in die Aufgaben einer Grundschullehrkraft.
Die Eingruppierung in Entgeltgruppen erfolgt je nach Einzelfall. Als Beispiel ergibt sich für Bewerberinnen oder Bewerber, die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach besitzen, mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung (in der Regel mit Master-Abschluss) eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 und mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung (in der Regel mit Bachelor-Abschluss) eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10. Nähere Angaben zur Eingruppierung können Sie dem Erlass „Quereinstieg in den hessischen Schuldienst … (QuiSGS)“ unter Punkt 5 entnehmen.
Mit dem Bestehen der Prüfung des Qualifizierungserfolges (Gleichstellung mit einer dem Lehramt an Grundschulen gleichgestellten Qualifikation) kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung (A12 mit sukzessiver Anhebung auf A13 g.D. bis 2028) im Grundschullehramt erfolgen.