Bei Antragsstellung auf Zulassung geben die Bewerberinnen und Bewerber an, in welchen Schulamtsbezirken sie eingesetzt werden möchten. Eine Karte der Schulamtsbezirke finden Sie über den Link unten.
Im Rahmen der Zulassung zum besonderen Verfahren werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber von der Hessischen Lehrkräfteakademie an die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) übermittelt.
Staatliche Schulämter können auf die bei der ZPM hinterlegten Daten zugreifen und den möglichen zur Verfügung stehenden Personen Einstellungsangebote im Rahmen des Verfahrens zukommen lassen.
Nach erfolgter Auswahl und Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers formuliert die Schulleitung innerhalb einer sechsmonatigen Probezeit eine Eignungsfeststellung für das weitere Verfahren.
Die Hessische Lehrkräfteakademie legt für die Beschäftigte oder den Beschäftigten Qualifizierungsauflagen hinsichtlich der fachlichen und pädagogischen Kompetenzen fest. Die Dauer der Qualifizierungsphase umfasst insgesamt höchstens dreieinhalb Jahre.
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, jedoch unter der auflösenden Bedingung der Nichtzulassung zur abschließenden Prüfung oder des endgültigen Nichtbestehens.
Die abschließende Prüfung des Qualifizierungserfolgs umfasst je eine unterrichtspraktische Prüfung in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie eine einstündige mündliche Prüfung.