Kita-Kraft mit Kindern

Informationen zur Arbeit als Kita-Fachkraft

Falls Sie in Erwägung ziehen, als pädagogische Fachkraft im Bereich der Kindertageseinrichtungen tätig werden zu wollen, bestehen auf Basis Ihres Abschlusses für Sie die folgenden Möglichkeiten.

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Studienabschluss hinsichtlich der Eignung als Fachkraft zur Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Gruppe gemäß § 25b Abs. 1 Nr. 16 HKJGB durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration geprüft wird.

Jedoch weisen wir Sie bereits vorab darauf hin, dass Studiengänge aus dem Bereich Lehramt in der Regel nicht ausreichend einschlägige Inhalte umfassen, um 95 CP und somit eine Vergleichbarkeit mit einem grundständigen allgemeinpädagogischen Studiengang zu erreichen. Entsprechend würden Sie hier für eine Anerkennung als pädagogische Fachkraft voraussichtlich weitere Studienleistungen erbringen müssen. 

Sie finden umfangreiche Informationen zu der Regelung in den FAQ des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Falls Sie hier nicht fündig werden, können Sie sich für eine Beratung auch an kitafachkraft@hsm.hessen.de wenden.

Es ist außerdem grundsätzlich möglich, dass der Einsatz einer Person als Fachkraft zur Mitarbeit in einer Kindertageseinrichtung als Einzelfallentscheidung nach § 25b Abs. 2 Nr. 6 HKJGB geprüft wird. Ob die Person geeignet ist und als Fachkraft zur Mitarbeit eingesetzt werden kann, entscheidet im Ergebnis einzelfallbezogen das örtliche Jugendamt.