Angebotene Prüfungen
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Meldeformular zur gewünschten Prüfung sowie das Formblatt „Erklärung zu bisherigen Prüfungen".

Die Prüfungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie für Übersetzerinnen und Übersetzer finden in der Regel einmal im Jahr statt.
Anmeldeschluss ist hier jeweils der 1. Mai. In vielen Sprachen gibt es zudem einen zweiten Prüfungstermin. Anmeldeschluss ist der 1. November.
Prüfungstermine der einzelnen Prüfungsteile
Die Prüfungstermine der einzelnen Prüfungsteile für Dolmetscher und Übersetzer liegen bei einer Meldung zum 1. Mai in folgendem Zeitraum:
- Zusendung der Hausarbeiten: Anfang Juni
- Klausuren: Mitte/Ende September
- Mündliche Prüfungen: Ende November bis Mitte Dezember
Bei einer Meldung bis zum 1. November finden die Prüfungen in folgenden Zeiträumen statt:
- Zusendung der Hausarbeiten: Anfang Dezember
- Klausuren: Mitte/Ende März
- Mündliche Prüfungen: Ende Mai bis Mitte Juni
Bei ausreichender Kandidatenanzahl werden einzelne Sprachen wie beispielsweise Arabisch, Englisch oder Türkisch auch zweimal im Jahr geprüft.
Eine Übersicht über die angebotenen Prüfungen sowie die erforderlichen Unterlagen zur Meldung finden Sie nachfolgend.
Staatliche Prüfung zur Schriftdolmetscherin / zum Schriftdolmetscher für Laut- und Schriftsprache
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-22 und §§54-65.
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Staatliche Prüfung zur Übersetzerinnen / Übersetzer für die gewählte Sprache
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-22 und §§60-65.
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Staatliche Prürung zur Dolmetscherin / zum Dolmetscher für die gewählte Lautsprache
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§23-28 und §§60-65.
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Staatliche Prüfung zur Dolmetscherin / zum Dolmetscher für internationale Gebärden oder Gebärdensprache
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§35-40 und §§61-65.
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Staatliche Prüfung zum Dolmetscherin / Dolmetscher sowie zur Übersetzerin / zum Übersetzer für Deutsche Gebärdensprache (DGS) und deutsche Schriftsprache
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§54-60 und §§61-65.
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Staatliche Prüfung zur Dolmetscherin / zum Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§29-34 und §§61-65.
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Der Meldetermin für die Staatlichen Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Deutschen Gebärdensprache (DGS) ist jeweils der 15. Oktober.
Die Prüfungen finden einmal im Jahr statt.
Weitere Informationen zur Prüfungen sowie die erforderlichen Unterlagen zur Meldung finden Sie nachfolgend.
Staatliche Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer für Deutsche Gebärdensprache
Weiterführende Erläuterungen zur Prüfung entnehmen Sie bitte der ÜDPVO §§1-16, §§47-53 und §§61-65.
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Schriftliche und mündliche Prüfungen finden in der Regel nach Bedarf statt. Es gibt keinen feststehenden Meldetermin.
Meldungen zur Prüfungen können jederzeit erfolgen.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen zum Überprüfungsverfahren finden Sie nachfolgend.
Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen und Dialekten
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