Lernstandserhebungen im aktuellen Schuljahr

Verpflichtende Teilnahme
Die Teilnahme ist für die 3. Jahrgangsstufe aller öffentlichen Grundschulen in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik verbindlich.
In den öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I ist die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe in mindestens einem der Fächer Deutsch, Englisch, Französisch oder Mathematik verpflichtend. Folgender Teilnahmeturnus wird empfohlen:
- 2020: Deutsch,
- 2021: 1. Fremdsprache,
- 2022: Mathematik.
Eine Teilnahme in mehreren Fächern wird im Sinne eines modernen, datenbasierten Unterrichtens ausdrücklich befürwortet.
Eine Teilnahme am Mathematikwettbewerb entbindet nicht von der Teilnahme an den Zentralen Lernstandserhebungen.
In der 8. Jahrgangsstufe besteht die Möglichkeit, in mehreren Fächern teilzunehmen. Es empfiehlt sich, dass bei der Teilnahme an den Zentralen Lernstandserhebungen auf Jahrgangsebene von allen teilnehmenden Klassen bzw. Kursen das gleiche Fach gewählt wird.
Die Teilnahme an den Zentralen Lernstandserhebungen ist derzeit für die Jahrgangsstufe 3 für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für die Jahrgangsstufe 8 für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in Form von Testheften möglich. Für die Jahrgangsstufe 8 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Test in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch auch am Computer zu bearbeiten.
Das gewünschte Verfahren wählen die Schulen bei der Anmeldung. Das Verfahren muss nicht schuleinheitlich, aber für eine Klasse bzw. Lerngruppe einheitlich erfolgen. Einige Klassen können den Test online bearbeiten, einige Klassen mithilfe der Testhefte.
Die Anmeldung zu den Zentralen Lernstandserhebungen erfolgt
über das Lernstandsportal. |
Lernstandskoordination an der Schule
Sinnvoll ist die Benennung einer Lernstandskoordinatorin bzw. eines Lernstandskoordinators pro Schule als Kontaktperson für alle Fragen zu den Zentralen Lernstandserhebungen.
Ein ausführliches Tätigkeitsprofil finden Sie in der Broschüre „Zentrale Lernstandserhebungen in Hessen“ (siehe den Download in der nebenstehenden Box).
Nachfolgend finden Sie die Termine für die Zentralen Lernstandserhebungen 2021. Die Eingabe der Ergebnisse durch die Schulen muss bis zum Ende des Testzeitraums erfolgt sein.
Das Schreiben der Zentralen Lernstandserhebungen vor dem angesetzten Testzeitfenster ist nicht möglich. Fehlende Schülerinnen und Schüler schreiben die Zentralen Lernstandserhebungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb des Testzeitfensters nach.
Testzeitraum: 26. April – 14. Mai 2021
Die Schulen legen im Rahmen des Testzeitraums vier Testtage eigenständig fest. Bei der Terminlegung an den Schulen ist zu berücksichtigen, dass keine Klassenfahrten, Projektwochen oder Ähnliches für die 3. Jahrgangsstufe in diesen Zeitraum fallen.
Fach | Domäne |
---|---|
Deutsch |
1. Tag: Lesen 2. Tag: Zuhören |
Mathematik |
1. Tag: alle Leitideen und Raum und Form 2. Tag: alle Leitideen und Zahlen und Operationen |
Das Ende des Testzeitfensters entspricht dem Ende der Ergebniseingabe.
Testzeitraum: 22. Februar – 5. März 2021
Die Schulen legen im Rahmen des oben genannten Testzeitraums die Testtage eigenständig fest. Bei der Terminlegung an den Schulen ist zu berücksichtigen, dass keine Klassenfahrten, Praktika oder Ähnliches für die 8. Jahrgangsstufe in diesen Zeitraum fallen.
Fach | Domänen |
---|---|
Deutsch |
Lesen und Orthografie |
Mathematik |
Alle Leitideen |
Englisch |
Leseverstehen und Hörverstehen |
Französisch |
Leseverstehen und Hörverstehen |
Das Ende des Testzeitfensters entspricht dem Ende der Ergebniseingabe.