Ermittlung der Gesamtnote
Fotolia-Robert Kneschke_250192303_S.jpg

Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung
Die Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung setzt sich zusammen aus den Punkten
- der Bewertung des Ausbildungsstands (nach § 42 HLbG) mit 60 vom Hundert,
- der unterrichtspraktischen Prüfung (nach § 47 HLbG) mit 30 vom Hundert und
- der mündlichen Prüfung (nach § 48 HLbG) mit 10 vom Hundert.
Die Bewertung des Ausbildungsstands ergibt sich als Summe aus den Bewertungen von acht Modulen:
- vier Module zum Kompetenzbereich Unterrichten in den Fächern oder Fachrichtungen,
- ein Modul Erziehen, Beraten, Betreuen,
- ein Modul Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen und
- zwei lehramtsspezifische Module
sowie den verdoppelten Bewertungen des Schulleitungsgutachtens und der pädagogischen Facharbeit.
Punktzahl, Dezimalnote und Prädikatsstufe
Der Ermittlung der Gesamtnote liegt ein internationaler Standard für akademische Examina zu Grunde, der auch in anderen europäischen Ländern gebräuchlich ist.
In der Modularisierung der zweiten Ausbildungsphase werden Teilnoten vergeben, aus denen zunächst eine Summe von Teilpunkten gebildet wird. Dieser Summe wird am Ende eine Dezimalnote zugeordnet, welche die eigentliche Note darstellt.
Gemäß internationalem Standard wird dieser Dezimale ein Prädikat zugeordnet wie zum Beispiel „mit Auszeichnung bestanden“. Die Prädikatsstufe ist allerdings nicht einer Note gleichzusetzen.
Zuordnung der Punktzahl zu Dezimalnoten
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die Noten aus der jeweiligen Punktzahlen gebildet werden und welcher Prädikatsstufe sie entsprechen.
Die Gesamtbewertung einschließlich der Gesamtnote und der Prädikatsstufe ist der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst bekannt zu geben und zu begründen.
Prädikatsstufen | Dezimalnote | Punktzahl |
---|---|---|
„mit Auszeichnung bestanden“ |
|
|
„sehr gut bestanden“ |
|
|
„gut bestanden“ |
|
|
„befriedigend bestanden“ |
|
|
„bestanden“ |
|
|
Bewerbung über Rangliste
Für die Bewerbung auf das Ranglistenverfahren zur Einstellung in den hessischen Schuldienst ist die Dezimalnote ausschlaggebend.
Zentrale Anlaufstelle für die Einstellung von Lehrkräften in den hessischen Schuldienst im Rahmen des landesweiten Ranglistenverfahrens ist die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) am Staatlichen Schulamt in Darmstadt. Weiterführende Informationen finden Sie dort.