Für die Erste Staatsprüfung erforderliche Unterlagen
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Herunterladbare Anträge und Unterlagen
Nachfolgend können unter anderem folgende Unterlagen heruntergeladen werden:
- das Formular „Grundwissenschaften“ das ausgefüllt zur Meldung mitzubringen ist,
- die Meldeunterlagen für die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit,
- ein Nachweis über das Betriebspraktikum,
- ein Vordruck zur Vorlage beim Praktikumgeber und
- ein Studienportfolio.
Wann welcher Antrag vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Prüfungstermine für das von Ihnen angestrebte Prüfungssemester.
In der Prüfungsstelle abzuholende Unterlagen
Die Meldeunterlagen müssen persönlich innerhalb des angegebenen Zeitraums bei der Prüfungsstelle abgeholt werden (siehe auch Prüfungstermine).
Auch die Unterlagen für die Wahlfachprüfungen (Lehramt an Förderschulen) sind persönlich abzuholen.
Bitte beachten Sie:
Dies gilt nicht für den Prüfungsdurchgang Frühjahr 2021.
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Wissenschaftliche Hausarbeit
Zulassung zur Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit während der aktuellen Corona-Pandemie
Auf Antrag des Kandidaten kann die Prüfungsstelle Gießen aktuell eine Zulassung zur Anfertigung der wissenschaftlichen Hausarbeit grundsätzlich ausstellen.
Mit den auszufüllenden Meldeunterlagen sind ferner einzureichen:
- eine Kopie der Geburtsurkunde,
- eine Kopie des aktuellen Stammdatenblatts,
- das Original der Bescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung,
- eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses.
Wir bitten Sie aber sehr, vor Ihrem Antrag Folgendes zu bedenken:
- Können Sie die wissenschaftliche Hausarbeit im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von 12 Wochen unter den aktuellen und evtl. zukünftigen gesellschaftlichen Bedingungen/Einschränkungen fristgemäß anfertigen?
Bedenken Sie dabei mögliche Ausgangssperren, Schließungen von öffentlichen Einrichtungen, Versorgungsengpässe oder Störungen des Internetzugangs.
- Eine Fristverlängerung des Abgabetermins ist auf schriftlichen Antrag frühestens nach einer 8-wöchigen Bearbeitungszeit um maximal 4 Wochen möglich.
Sollten Sie Ihre Arbeit nicht fristgerecht fertigstellen können, müssen Sie gegebenenfalls eine neue wissenschaftliche Hausarbeit mit einem neuen Thema beginnen.
Antrag auf Fristverlängerung
Sollten Sie zu einen Antrag auf Fristverlängerung stellen müssen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Ihren Namen,
- Ihre Bewerbernummer.
- das von Ihnen angestrebte Lehramt,
- das Fach,
- den Titel der wissenschaftlichen Hausarbeit,
- Ihren Bearbeitungszeitraum (von/bis) sowie
- den von Ihnen benötigten Zeitraum der Fristverlängerung.
Senden Sie bitte eine E-Mail mit diesen Angaben an Marine Behm-Wilhelmy (E-Mail: Marina.Behm-Wilhelmy@kultus.hessen.de)