Möglichkeiten zur Anrechnung bereits erbrachter Leistungen
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Antrag auf Anrechnung
Grundsätzlich können Studien- und Prüfungsleistungen aus universitären Studien oder Abschlüssen für Lehramtsstudiengänge angerechnet werden. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen (Zeugnisse, Abschlüsse, Einzelprüfungsnachweise, Leistungsnachweise, Module, eventuell auch Studien- oder Prüfungsordnungen), kann eine Einstufung in das geplante Studium eines Lehramts erfolgen. Diese Einstufungen sollten Sie Ihrer Studienplatzbewerbung beilegen oder schnellstmöglich nachreichen.
Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen finden Sie unten angefügt. Senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Prüfungsstelle in Darmstadt.
Es werden nur Studienleistungen angerechnet, wenn die Originalität Ihrer Unterlagen nachgewiesen ist (beglaubigte Kopien). Auch können nur Leistungen anerkannt werden, die abgeschlossen und dokumentiert sind.
Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet werden. Reichen Sie deshalb bitte Ihren Antrag rechtzeitig ein (bei einer Fachsemestereinstufung: deutlich vor der Einschreibefrist der TU Darmstadt; bei einer detaillierten Anrechnung: deutlich vor der Vorlesungszeit).
Immatrikulation an der TU Darmstadt
Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an der Technischen Universität in Darmstadt bewerben.
Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie uns bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie in der unten angefügten Datei.
Eine Zulassung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist.
Bitte beachten Sie, dass im Juli erfahrungsgemäß viele Anträge zur Anrechnung von Studienleistungen bei uns eingehen.
Es kann zu Wartezeiten bei der Terminvergabe und bei der Bearbeitung Ihrer Anträge kommen.