Gleichstellung mit einem hessischen Lehramt
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Voraussetzungen zur Teilnahme
Wer ein mindestens dreijähriges akademisches Lehrerstudium abgeschlossen und im Herkunftsland eine Befähigung für den Beruf als Lehrerin oder Lehrer erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichstellung seines Lehrerbildungsabschlusses stellen.
Wenn Sie sich im Anerkennungsverfahren befinden, einen ersten Anerkennungsbescheid erhalten haben und zum Erreichen der vollständigen Gleichstellung der Lehrerausbildung an einer Ausgleichsmaßnahme teilnehmen müssen, können Sie sich um eine Teilnahme an einem EU-Anpassungslehrgang bewerben.
Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen (siehe unter „Downloads“). Legen Sie Ihren Unterlagen auch den Anerkennungsbescheid bei (als Duplikat oder als beglaubigte Kopie).
Anmeldung und Fristen
Eine Einstellung in den EU-Anpassungslehrgang ist zweimal jährlich möglich, jeweils zum 1. Mai (Bewerbungsschluss hierfür ist der 15. Januar) und zum
1. November (Bewerbungsschluss hierfür ist der 15. Juli).
Den Antrag auf Zulassung zum Anpassungslehrgang richten Sie bitte an:
Hessische Lehrkräfteakademie
- Zulassung zum Anpassungslehrgang -
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Weiterführende Hinweise und Erläuterungen zum EU-Anpassungslehrgang finden Sie im beigefügten Merkblatt.