Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
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Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.
Beachten Sie zudem unter Downloads platzierten Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte". Der dort genannte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.
Teil A:
Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)
- Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
- Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.
Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:
- Erziehungswissenschaft,
- Pädagogische Psychologie,
- Soziologie und
- Politologie.
Teil B:
Prüfungen in den Fächern für das Lehramt an Gymnasien
- Eine vierstündige Klausur in einem Fach.
- Eine einstündige mündliche Prüfung im anderen Fach.
Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und an Kompetenzen aus der Fachdidaktik orientieren.
Teil C:
Besondere Hinweise
In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen. Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.
Bei einer Fächerkombination mit Musik oder Kunst ist die Klausur jeweils im künstlerischen Fach zu schreiben.