Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen
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Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.
Beachten Sie zudem unter Downloads platzierten Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte". Der dort genannte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.
Teil A:
Wahlfachprüfung
- Eine einstündige mündliche Prüfung
(frühestens nach Abschluss des 6. Fachsemesters)
Die Inhalte der mündlichen Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die mündlichen Prüfungen in den neuen Fremdsprachen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.
Teil B:
Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)
- Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
- Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.
Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:
- Erziehungswissenschaft,
- Pädagogische Psychologie,
- Soziologie und
- Politologie.
Teil C:
Prüfungen in den Fachrichtungen und diagnostische Hausarbeit
- in der ersten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten),
- in der zweiten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten) und
- die diagnostische Hausarbeit.