Zum Einstellungstermin 01.11.2023 wird das Bewerbungsverfahren digitalisiert. Nähere Informationen zur Online-Bewerbung erhalten Sie bis Ende Mai 2023 an dieser Stelle.

Berufliche Schulen
Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bitte beachten Sie!
Quereinstieg in Mangelfachrichtungen
Ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen ist in den folgenden Mangelfachrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfung des Einzelfalls gegeben:
- Metalltechnik,
- Elektrotechnik,
- Chemie-, Biologie- und Physiktechnik,
- Gesundheit,
- Sozialwesen/Sozialpädagogik,
- Informatik.
Bei besonderem Bedarf ist der Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst auch in weiteren beruflichen Fachrichtungen möglich.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen für die einzelnen Mangelfachrichtungen müssen gegeben sein.
Die formalen Mindestvoraussetzungen für eine Zulassung zum Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst sind:
- ein universitärer Studienabschluss (kein Bachelor-Abschluss) oder ein akkreditierter Master-Abschluss in der festgelegten Mangelfachrichtung, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde,
- erworbene Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
Einschlägige Berufserfahrungen sind erwünscht.
Die formalen Mindestvoraussetzungen für eine Zulassung zum Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst in der beruflichen Fachrichtung „Sozialwesen/Sozialpädagogik“ sind:
- ein universitärer Abschluss (kein Bachelor-Abschluss) oder ein akkreditierter konsekutiver Bachelor-/Master-Abschluss mit einem allgemeinpädagogischen, frühpädagogischen, sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Studienschwerpunkt, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde,
- erworbene Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann,
- eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens 1.400 Stunden.
Angerechnet werden können qualifizierte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Berufstätigkeiten, das Anerkennungsjahr im Rahmen einer sozialpädagogischen Ausbildung sowie einschlägige Praktika im Rahmen eines sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Studiengangs.
Keine einschlägigen Berufserfahrung stellen Ausbildungs- und Lehrtätigkeiten (TV-H-Verträge als Lehrkraft an Schulen, die Durchführung von Fortbildungen oder Kursen o. Ä.), Zivildienst, das Freiwillige Soziale Jahr sowie Kranken- und Altenpflegetätigkeiten dar.
Eignungsprüfung
Für die formal geeigneten Bewerberinnen und Bewerber finden für die jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren Eignungsüberprüfungen in den Studienseminaren statt.
Ihre Bewerbung
Zwei Bewerbungswege stehen für einen Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen in Mangelfachrichtungen zur Verfügung:
- das besondere Zulassungsverfahren für Mangelfachrichtungen (Quereinstieg) und
- das Ausschreibungsverfahren über schulbezogene Stellenausschreibungen (Quereinstieg).
Die Grundlage dieser Zulassungsverfahren bildet §37 Abs. 1f HLbGDV.
Zulassungsverfahren
Um Ihre Einstellungschancen zu erhöhen, wird empfohlen, sich über beide Zulassungsverfahren zu bewerben.
Bewerbungsschluss sind der 1. Januar für den Einstellungstermin 1. Mai desselben Jahres, sowie der 1. Juli für den Einstellungstermin 1. November desselben Jahres.
Maßgebend ist der Eingang der Bewerbung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Den Bewerbungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Einzureichende Formulare und Unterlagen:
- Zulassungsantrag für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen,
- ärztliches Zeugnis zur Übernahme in den pädagogischen Vorbereitungsdienst einschließlich Bescheinigung Masernschutz und gegebenenfalls Rötelnimmunität,
- Erläuterungen zum Ausfüllen des Erfassungsbelegs,
- Erfassungsbeleg zur Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst,
- Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren,
- Formular zur Vorlage bei der Meldebehörde (erweitertes Führungszeugnis),
- Personalbogen.
Zum Einstellungstermin 01.11.2023 wird das Bewerbungsverfahren digitalisiert. Nähere Informationen zur Online-Bewerbung erhalten Sie bis Ende Mai 2023 an dieser Stelle.
Die Stellenausschreibungen werden
- zum Einstellungstermin 1. Mai in der Zeit vom 1. September bis 15. Oktober des Vorjahres und
- zum Einstellungstermin 1. November in der Zeit vom 1. März bis 15. April
in der Stellensuche des Bewerberportals des Landes Hessen veröffentlicht. Geben Sie am besten in der Volltextsuche den Begriff „Quereinstieg“ ein.
Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober bzw. der 15. April eines jeden Jahres.
Die für die Stellenausschreibungen erforderlichen und bei Ihrer Bewerbung im Bewerberportal hochzuladenden Unterlagen sind in den jeweiligen Ausschreibungstexten aufgeführt.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Sofern die Prüfung in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden (mindestens mit „gut“ bestandenes Großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder Deutschprüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie).

Bei Fragen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Steffen Malkomes
Telefon: +49 561 8078-203
E-Mail: Steffen.Malkomes@kultus.hessen.de
Kontakt

Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Telefon
Fax
+49 561 8078-145
Hessische Lehrkräfteakademie
Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel