Besondere Nachweise
Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Sport:
Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Sport müssen bis spätestens zum Einstellungstermin einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit (beglaubigte Kopie) vorlegen.
- Nachweis über die Rettungsfähigkeit nach § 21 Abs. 5 der Aufsichtsverordnung vom 11. Dezember 2013 in der jeweils geltenden Fassung (beglaubigte Kopie)
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als drei Jahre sein.
Der Nachweis über die Rettungsfähigkeit ist spätestens bis zum Einstellungstermin beziehungsweise zur Urkundenaushändigung vorzulegen. Eine Einstellung ohne den Nachweis über die Rettungsfähigkeit ist nicht möglich.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Religion:
Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religion, Katholische Religion oder Islamischer Religionsunterricht müssen bis spätestens zum Einstellungstermin eine vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischem, katholischem oder islamischen Religionsunterricht (beglaubigte Kopie) vorlegen.
Die vorläufige Bevollmächtigung ist spätestens bis zum Einstellungstermin beziehungsweise zur Urkundenaushändigung vorzulegen. Eine Einstellung ohne die vorläufige Bevollmächtigung ist nicht möglich.
- Vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischem, katholischem oder islamischem Religionsunterricht (beglaubigte Kopie)
► Ansprechpartner für den evangelischen Religionsunterricht
Der jeweilige Ansprechpartner für die Ausstellung der vorläufigen Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht richtet sich nach dem Wohnort der Bewerberin / des Bewerbers.
► Ansprechpartner für den katholischen Religionsunterricht
Für die vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht ist in der Regel diejenige Diözese zuständig, in deren Bereich sich die Universität befindet, an der die Erste Staatsprüfung abgelegt wurde.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber informieren sich bitte vor Ort über die für sie zuständigen Ansprechpartner oder wenden sich in Zweifelsfragen an eine der oben angegebenen Stellen.
► Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht
Ansprechpartner für die Ausstellung der vorläufigen Bevollmächtigung zur Erteilung von islamischem Religionsunterricht sind: