Angehender Lehrer zuhause vor seinem Notebook

Diese Unterlagen sind von Ihnen bei einer Bewerbung vorzulegen

Voraussetzung für die Aufnahme in das Einstellungsverfahren ist die fristgerechte und vollständige Vorlage der nachfolgend aufgeführten Bewerbungsunterlagen bei der Hessischen Lehrkräfteakademie in Kassel

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Ihre Bewerbung 

Voraussetzung für die Aufnahme in das Einstellungsverfahren ist die fristgerechte und vollständige Vorlage der nachfolgend aufgeführten Bewerbungsunterlagen bei der Hessischen Lehrkräfteakademie in Kassel. 

► Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen oder Klarsichtfolien! 

Es werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Sofern eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung gewünscht wird, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung gut sichtbar eine an sich selbst adressierte frankierte Postkarte mit dem Stichwort „Bewerbung Hessen“ hinzu. Diese wird nach Eingang zurückgesandt.

Telefonische Auskünfte über den Eingang der Bewerbung können nicht erteilt werden.

FAQs

Holzwürfel mit den Wörtern wer, was, wie und wo

FAQa

Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung

Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren zusammengestellt.

So sind Ihre Unterlagen vollständig

Sämtliche beizufügende Dokumente sind als beglaubigte Kopien bzw. Original-Ausfertigungen vorzulegen.

  • Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst (siehe Bewerbungsunterlagen),
  • Erfassungsbeleg zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (siehe Bewerbungsunterlagen),
  • Personalbogen mit Lichtbild (siehe Bewerbungsunterlagen),
  • Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen (siehe Bewerbungsunterlagen),
  • aktueller, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf,
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde,
  • Heiratsurkunde/Eheurkunde/Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft bzw. Auszug aus dem Familienbuch, aus dem auch die Namensführung hervorgeht (sofern zutreffend),
  • Geburtsurkunden der Kinder (sofern zutreffend),
  • Tenor des Scheidungsurteils (sofern zutreffend),
  • Schulabschlusszeugnisse,
  • Bescheinigung über abgeleisteten Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder zivilen Ersatzdienst bzw. über das freiwillige soziale Jahr (sofern zutreffend),
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über eine praktische Berufsausbildung und/oder Berufstätigkeit (sofern zutreffend, vgl. die Ausführungen zur Auswahl nach Härtekriterien), 
  • Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung (sofern zutreffend),
  • Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, die Diplom-Handelslehrerprüfung bzw. die Zeugnisse über einen lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterabschluss (Modul-Übersichten müssen beiliegen). 
    Bewerberinnen und Bewerber, deren Gesamtnote im Zeugnis der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt keine Dezimale enthält, müssen zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung der Prüfungsstelle/Universität über die Dezimale vorlegen,
  • Bescheinigung der Krankenkasse bezüglich Pflege von Angehörigen (sofern zutreffend)
  • mindestens mit „gut“ bestandenes Großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder Deutsch-Prüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie, sofern der Studienabschluss in einem Land erworben wurde, indem die Amtssprache nicht Deutsch ist.

Wird der Nachweis einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung zum Zeitpunkt der Bewerbung erbracht, wird ein Härtemerkmal nach § 32 Abs. 2 HLbGDV berücksichtigt. Damit werden die Chancen auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhöht. Nachteile durch den Nachweis einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung entstehen nicht.
 

Weiterhin sind folgende Unterlagen erforderlich, die nachträglich – bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einstellungstermin eingereicht werden können.

Aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis (Vordruck zum Download)

Diesem Zeugnis (ausgestellt z. B. vom Haus- oder Facharzt) muss zu entnehmen sein, dass

  • die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf unter Berücksichtigung evtl. vorliegender Vorerkrankungen vorliegt,
  • Sie frei von ansteckenden Krankheiten sind,
  • für die Dauer des Vorbereitungsdienstes (voraussichtlich 21 Monate) mit dem Eintritt einer Dienstunfähigkeit voraussichtlich nicht zu rechnen ist,
  • ein ausreichender Masernschutz (Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (lfSG)) für Bewerber/innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, vorliegt,
  • eine ausreichende Rötelnimmunität vorliegt (nur bei weiblichen Personen).

Eine Einstellung ist nur möglich, wenn Ihr Arzt alle vorgenannten Punkte, die auf Sie zutreffen, bestätigt.
 

Erweitertes Führungszeugnis

Bei der zuständigen Meldebehörde muss ein Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (gem. § 30a Abs. 1 Nr. 2b), Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 5 BZRG) beantragt werden. Das Erweiterte Führungszeugnis darf zum Einstellungstermin nicht älter als zwölf Monate sein.

Das Führungszeugnis wird der Hessischen Lehrkräfteakademie direkt zugestellt.

Ein Vordruck zur Vorlage bei der Stadt/der Gemeinde zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses befindet sich bei den Bewerbungsunterlagen unter Downloads.

Bitte beachten Sie: 

Bei der Beantragung bzw. der Übersendung des ärztlichen Gesundheitszeugnisses sowie des erweiterten Führungszeugnisses sind folgende Daten anzugeben:
 

► Verwendungszweck: Zulassung zum Vorbereitungsdienst Geschäftszeichen: I.2-5-VD

Datenschutzhinweis

Grafik zum Thema Datenschutz

Umgang mit Ihren Daten

Datenschutzhinweis zu Ihrer Bewerbung

Diese Daten werden bei Ihrer Bewerbung durch die Hessische Lehrkräfteakademie erfasst und verarbeitet.

Ein angehender Lehrer und eine angehende Lehrerin, die im Treppenhaus einer Schule stehen und auf den Betrachter hinabschauen

Referendariat in Hessen

Ihre Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst

Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst finden in Hessen jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines jeden Jahres statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Quereinstieg möglich.

Besondere Nachweise

Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Sport:

Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Sport müssen bis spätestens zum Einstellungstermin einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit (beglaubigte Kopie) vorlegen. 

  • Nachweis über die Rettungsfähigkeit nach § 21 Abs. 5 der Aufsichtsverordnung vom 11. Dezember 2013 in der jeweils geltenden Fassung (beglaubigte Kopie)

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als drei Jahre sein.
Der Nachweis über die Rettungsfähigkeit ist spätestens bis zum Einstellungstermin beziehungsweise zur Urkundenaushändigung vorzulegen. Eine Einstellung ohne den Nachweis über die Rettungsfähigkeit ist nicht möglich.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Religion:

Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religion, Katholische Religion oder Islamischer Religionsunterricht müssen bis spätestens zum Einstellungstermin eine vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischem, katholischem oder islamischen Religionsunterricht (beglaubigte Kopie) vorlegen.
Die vorläufige Bevollmächtigung ist spätestens bis zum Einstellungstermin beziehungsweise zur Urkundenaushändigung vorzulegen. Eine Einstellung ohne die vorläufige Bevollmächtigung ist nicht möglich.

  • Vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischem, katholischem oder islamischem Religionsunterricht (beglaubigte Kopie)

► Ansprechpartner für den evangelischen Religionsunterricht

Der jeweilige Ansprechpartner für die Ausstellung der vorläufigen Bevollmächtigung zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht richtet sich nach dem Wohnort der Bewerberin / des Bewerbers.

Die Ansprechpartner für hessische Bewerberinnen und Bewerber sind:

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Bildungsdezernat
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel

Telefon: +49 561 9378261

Kirchliches Schulamt Gießen
Lonystr. 13

35390 Gießen

Telefon: +49 641 7949630

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Referat Schule und Religionsunterricht

Paulusplatz 1

64285 Darmstadt

Telefon: +49 6151 405235

Evangelische Kirche im Rheinland

Dezernat Schulische Bildung

Hans-Böckler-Str. 7

40476 Düsseldorf

Telefon: +49 211 4562626


► Ansprechpartner für den katholischen Religionsunterricht

Für die vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht ist in der Regel diejenige Diözese zuständig, in deren Bereich sich die Universität befindet, an der die Erste Staatsprüfung abgelegt wurde.

Die Ansprechpartner für hessische Bewerberinnen und Bewerber sind:

Für Kassel und Marburg

Diözese Fulda

Telefon: +49 661 87-287

Für Darmstadt und Gießen

Diözese Mainz

Telefon: +49 6131 253-215

Für Frankfurt am Main

Diözese Limburg

Telefon: +49 6431 295-360

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber informieren sich bitte vor Ort über die für sie zuständigen Ansprechpartner oder wenden sich in Zweifelsfragen an eine der oben angegebenen Stellen.

► Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht

Ansprechpartner für die Ausstellung der vorläufigen Bevollmächtigung zur Erteilung von islamischem Religionsunterricht sind:

Die Ansprechpartner für hessische Bewerberinnen und Bewerber sind:

Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland KdöR
Uwe Abdullah Wagishauser
Genfer Str. 11
60437 Frankfurt

Telefon: +49 69 50688600

Islamische Religionsgemeinschaft DITIB – Hessen
IRU Kommission
Münchener Straße 21
60329 Frankfurt am Main

Telefon: +49 176 550 627 15
E-Mail: iru@ditib-he.de

Kontakt

Zulassungsstelle Kassel

Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Fax

+49 561 8078-145

Hessische Lehrkräfteakademie
Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel

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