Eine schreibende Frauenhand bei einer Prüfung

Modularisierte Lehramtsstudiengänge

Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Grundwissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben.

Lesedauer:4 Minuten

Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Grundwissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben.

Die Grundwissenschaften umfassen die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften sowie alle weiteren Disziplinen, die sich mit Bildungssystemen und deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen.

Prüfungsteile und Benotungskriterien

Nachfolgend finden Sie - nach den verschiedenen Lehrämtern differenziert - wichtige Informationen zu den Prüfungsteilen und den Benotungskriterien der Ersten Staatsprüfung.für die einzelnen Lehrämter. 

Prüfungsteile

Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.

Beachten Sie zudem den Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte", der nebenstehend heruntergeladen werden kann. Der dort genannte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.

Teil A: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren.

Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B: Prüfungen in Didaktik der Grundschule und den Fächern (Deutsch, Mathematik, weiteres Fach) für das Lehramt an Grundschulen

  • Eine vierstündige Klausur in einem der drei Fächer (Klassen 1-6) oder in Didaktik der Grundschule.
  • Drei organisatorisch getrennte, mündliche Prüfungen von je 20 Minuten in drei weiteren Fächern oder in zwei Fächern und Didaktik der Grundschule. Dies entspricht dem gesetzlich geforderten Prüfungsumfang von 60 Minuten.

Die Inhalte für die Klausur des gewählten Faches sollen sich an zentralen Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik orientieren.

Die Inhalte der mündlichen Prüfungen in den Unterrichtsfächern (Klassen 1-6) sollen sich an zentralen Kompetenzen in der Fachdidaktik, sowie an zentralen fachwissenschaftlichen Kompetenzen orientieren. Die fachwissenschaftlichen Fragestellungen sollen in Anlehnung an die fachdidaktischen Themen entwickelt werden.

Die Inhalte für eine Klausur wie auch für eine mündliche Prüfung der Didaktik der Grundschule sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren.

Teil C: Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen.

Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.

Beachten Sie zudem den Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte", der nebenstehend heruntergeladen werden kann. Der dort genannte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.

Teil A: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Einevierstündige Klausurin einem Themenbereich.
  • Einemündliche Prüfung(30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B: Prüfungen in den Fächern für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

  • Eine vierstündige Klausur in einem Fach.
  • Eine einstündige mündliche Prüfung im anderen Fach.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und an Kompetenzen aus der Fachdidaktik orientieren.

Teil C: Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen. Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen. 

 

 

 

Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.

Beachten Sie zudem unter Downloads platzierten Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte". Der dort genannte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.

Teil A: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung( 30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B: Prüfungen in den Fächern für das Lehramt an Gymnasien

  • Eine vierstündige Klausur in einem Fach.
  • Eine einstündige mündliche Prüfung im anderen Fach.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und an Kompetenzen aus der Fachdidaktik orientieren.

Teil C: Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen. Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Bei einer Fächerkombination mit Musik oder Kunst ist die Klausur jeweils im künstlerischen Fach zu schreiben.

Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen und Klausuren ist die bestandene wissenschaftliche Hausarbeit.

Beachten Sie zudem unter Downloads platzierten Auszug zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte". Der dort genannte Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.

Teil A: Wahlfachprüfung

  • Eine einstündige mündliche Prüfung
    (frühestens nach Abschluss des 6. Fachsemesters)

Die Inhalte der mündlichen Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die mündlichen Prüfungen in den neuen Fremdsprachen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Teil B: Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil C: Prüfungen in den Fachrichtungen und diagnostische Hausarbeit

  • in der ersten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten),
  • in der zweiten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten) und
  • die diagnostische Hausarbeit.

Kompetenzrahmen 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Ausführungen zum Schwerpunkt „Kompetenzen und Inhalte“. Der beschriebene Kompetenzrahmen ist grundlegend für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung.

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